Ab 1. Juni 2019: Flüge der Eurowings werden im Terminal 1 am Münchner Airport abgefertigt

Wichtige Information für alle Passagiere, die ab 1. Juni eine Flugreise mit der Fluggesellschaft Eurowings ab München antreten: Statt wie bisher im Terminal 2 werden die Abflüge und Ankünfte von diesem Zeitpunkt an im Terminal 1 des Münchner Flughafens abgefertigt. Der zweitgrößte Carrier in München wird sein neues Quartier im Bereich A von Terminal 1 am kommenden Samstag beziehen.

Das Flugangebot der Lufthansa-Tochter umfasst neben innerdeutschen Flügen insbesondere touristische Ziele rund um das Mittelmeer. Für diesen Punkt-zu-Punkt-Verkehr ist das Terminal 1 am Münchner Airport mit seinen kurzen Wegen von der Vorfahrt oder dem Parkhaus P1 zum Check-in-Bereich und zu den Gates besonders gut geeignet. Check-in für sämtliche Abflüge ist im Bereich A. Hier stehen den Reisenden nach der Sicherheitskontrolle attraktive Gastronomie- und Shopping-Möglichkeiten zur Verfügung.

Durch den Umzug der Eurowings ins Terminal 1 wird das Terminal 2 mit seinem Satellitengebäude jährlich um mehr als zwei Millionen Passagiere entlastet. Für Umsteiger steht ein kostenloser Shuttle-Service bereit, der Fluggäste im 10-Minuten-Takt zwischen den beiden Terminals befördert. Weitere Informationen rund um den Eurowings-Umzug sind auf der Webseite des Airports unter www.munich-airport.de/eurowings-umzug abrufbar.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Flughafen München GmbH
Nordallee 25
85326 München
Telefon: +49 (89) 975-00
Telefax: +49 (89) 97541106
http://www.munich-airport.de

Ansprechpartner:
Ingo Anspach
Leiter Presseabteilung
Telefon: +49 (89) 975-41100
Fax: +49 (89) 97541106
E-Mail: ingo.anspach@munich-airport.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.