Asia Bibi in Kanada angekommen

Nach über acht Jahren im Todestrakt eines Gefängnisses konnte Asia Bibi Pakistan endlich verlassen. „Das ist ein großer Tag“, sagte ihr Anwalt Saif Ul Malook. „Asia Bibi ist nun wieder mit ihrer Familie vereint. Der Gerechtigkeit wurde Genüge getan.“ Nach Angaben ihres Anwalts landete die 50-Jährige am Mittwoch, den 8. Mai, in Kanada, wohin ihre Töchter bereits ausgewandert waren. Ihr Mann sei ebenfalls in dem nordamerikanischen Land. Auch ein Mitarbeiter des christlichen Hilfswerks Open Doors Kanada bestätigte die Ankunft. Die Christin war 2010 wegen Blasphemie zum Tod verurteilt aber 2018 freigesprochen worden. Sie blieb jedoch bis zuletzt in an einem geheimen Ort im Land versteckt.

Die Zeit seit dem Freispruch sei für Asia Bibi schwierig gewesen. Regelmäßig und diskret habe sie von einem Ort zum anderen gebracht werden müssen, um ihre Sicherheit zu gewährleisten. „Ich bedauere, dass der einzige Weg für Asia Bibi in Frieden zu leben, darin besteht, ihr Land zu verlassen“, sagte Philippe Fonjallaz, Leiter von Open Doors Schweiz. „Dies zeigt, wie weit wir in Pakistan noch gehen müssen, um sicherzustellen, dass religiöse Minderheiten, darunter die vier Millionen Christen des Landes, ihren Glauben wirklich frei leben können, ohne ständig durch das Blasphemiegesetz oder islamistische Extremisten bedroht zu werden.“

Zum Hintergrund

Asia Bibis Albtraum begann im Juni 2009, als sie bei der Erntearbeit in einen Streit mit zwei muslimischen Mitarbeiterinnen geriet. Sie holte Wasser für alle. Die anderen forderten, dass sie zum Islam übertritt, ansonsten würden sie das Wasser nicht trinken können, da es unrein sei, weil sie als Christin aus dem gleichen Gefäß getrunken habe. Asia Bibi wollte nicht konvertieren. Ab da gingen die Aussagen auseinander. Angeblich soll sie gesagt haben, dass Jesus Christus und nicht Mohammed der wahre Prophet Gottes sei. Asia Bibi bestritt diese Aussage.

Wie in vergleichbaren Fällen in Pakistan üblich, habe sich bald ein Mob zusammengerottet, der Asia Bibi zur Rechenschaft ziehen wollte. Die Polizei verhinderte dies und nahm sie in Haft. 2010 wurde sie vor einem untergeordneten Distriktgericht zum Tode verurteilt. Der Fall ging nur schleppend voran, die Vertagungen reihten sich aneinander. Zwei ranghohe Politiker, die sich für sie einsetzten, wurden ermordet: Am 4. Januar 2011 der Gouverneur Salman Taseer und am 2. März 2011 der Minister für religiöse Minderheiten, Shahbaz Bhatti. Asia Bibis Fall erregte international Aufmerksamkeit. Gegenwärtig wird laut Open Doors geschätzt, dass etwas mehr als 180 Christen wegen angeblicher Blasphemie in den Gefängnissen Pakistans einsitzen.

Christen in der pakistanischen Gesellschaft diskriminiert

Die seit historischer Zeit anwesenden Kirchen genießen eine gewisse Kultusfreiheit. Sie müssen aber gut bewacht werden und leiden unter regelmäßigen Angriffen. Christen werden, so Open Doors, in der Gesellschaft diskriminiert und erhielten oft nur Arbeitsstellen, die als niedrig betrachtet würden. Zudem lebten sie unter ständiger Bedrohung durch das Blasphemiegesetz. Seit 1987 steht auf Gotteslästerung in Pakistan die Todesstrafe. Oft werde der Vorwurf der Blasphemie missbraucht, um unliebsame Personen aus dem Weg zu räumen. In den vergangenen Jahren seien viele Christen aufgrund der Verfolgung nach Sri Lanka und Thailand geflohen.

Laut der Volkszählung von 1998 waren 96,3 Prozent der damals über 130 Millionen Einwohner Pakistans Muslime. Der Zensus 2017 ergab eine Bevölkerung von 207 Millionen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Adventistischer Pressedienst Deutschland APD
Sendefelderstr. 15
73760 Ostfildern
Telefon: +49 4131 9835-533
http://www.apd.info

Ansprechpartner:
Jens Mohr
Telefon: +49 (711) 44819-14
E-Mail: mohr@apd.info
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel