APPLE trifft auf die rheinische APFELROUTE

Im Rahmen des EFRE-Projektes „Die rheinische Apfelroute“ entsteht eine einzigartige Themenradroute durch die größte Obst- und Gemüseanbauregion Nordrhein-Westfalens. Gegen das für diese neue Radroute entwickelte Logo wurde Einspruch durch das Unternehmen Apple eingelegt.

Um die neu entstehende Rheinische Apfelroute bekannt zu machen und touristisch vermarkten zu können, wurde eine attraktive Wort-/Bildmarke entwickelt: ein abstrahierter Apfel mit grünem Blatt in dessen Mitte das Wort „APFELROUTE“ steht. Der Apfel steht für die größte Obst- und Gemüseanbauregion NRWs, die Region Rhein-Voreifel. Der Pfeil des Apfels repräsentiert die Lage der 6 Kommunen in der Region: Alfter, Bornheim, Meckenheim, Rheinbach, Swisttal und Wachtberg. Insgesamt steht der Apfel als positiv besetztes Synonym für alle landwirtschaftlichen Erzeugnisse, die hier angebaut und vermarktet werden.

Die Marke und das Logo wurden 2018 beim Deutschen Patent und Markenamt (DPMA) für verschiedene Waren- und Dienstleistungsklassen eingetragen, um ausschließlich die autorisierte Nutzung durch den Projektträger Rhein-Voreifel Touristik e. V. (RVT) und beteiligte Akteure zu gewährleisten.

Ende Februar 2019 erhielt der RVT dann den Widerspruch des US-amerikanischen Unternehmens Apple Inc. aus Cupertino, Kalifornien, gegen das angemeldete Logo: Es würde zahlreiche Assoziationen mit dem Logo des Computerherstellers hervorrufen: Die Öffnung des Apfelrouten-Logos nach rechts, das abstrahierte grüne Blatt, das Wortelement „APFELROUTE“ sowie ein hohes Maß an klanglicher und schriftbildlicher Ähnlichkeit sind nur einige der Begründungen, die als Grundlage für den Widerspruch durch die das Unternehmen vertretende Anwaltskanzlei aufgeführt wurden.

Nach Rücksprache mit einem renommierten Markenrechtsanwalt aus Bonn sind die Gründe für den Widerspruch vermutlich nicht haltbar. Der RVT entschied sich dennoch gegen einen Rechtsstreit und für eine Abgrenzungserklärung. Diese begrenzt die Eintragung der Wort-/Bildmarke „Apfelroute“ beim DPMA bei allen Waren- und Dienstleistungsklassen auf einen ausschließlichen Bezug „[…] auf einen Fahrradwanderweg durch die Apfelanbauregion Rhein-Voreifel […]“. Damit ist die Angelegenheit hoffentlich erledigt. Ein Rechtsstreit wäre sowohl aus finanzieller Sicht als auch aus personeller Sicht durch den Tourismusverein nicht zu stemmen.

Factsheet

Das Projekt „Die rheinische APFELROUTE“ wird durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Es soll insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Region durch den Ausbau touristischer Infrastruktur fördern. Dabei stehen die Verbesserung der touristischen Wertschöpfung, die Profilierung der Region Rhein-Voreifel sowie die qualitative und quantitative Aufwertung des touristischen Angebotes im Vordergrund.

Projektträger:

Rhein-Voreifel Touristik e.V. (RVT)
Marienforster Weg 14
53343 Wachtberg
0228-35026234
info@rhein-voreifel-touristik.de
www.rhein-voreifel-touristik.de

Projektzeitraum:
1.07.2017 – 31.12.2020

Förderung/Förderziel:
Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE): OP EFRE NRW, Prioritätsachse 2, Spezifisches Ziel 6: „Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU durch den Ausbau innovativer touristischer Infrastrukturen und Dienstleistungen“

Thematischer Fokus:
Erlebbarkeit der Kulturlandschaft und der Landwirtschaft in der Region Rhein Voreifel.
Radfahren und Genuss.

Gesamtbetrag:
576.315,10 €
– EFRE-Zuwendung (80%): 461.052,08 €
– RVT-Eigenanteil (20%): 115.263,02 €

Projektgebiet:
Region Rhein-Voreifel:
Alfter, Bornheim, Meckenheim, Rheinbach, Swisttal, Wachtberg

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Rhein-Voreifel Touristik e.V.
Marienforster Weg 14
53343 Wachtberg
Telefon: +49 (228) 350262-36
http://www.rhein-voreifel-touristik.de

Ansprechpartner:
Thomas Baumann
Projektkoordinator EFRE-Projekt "Die rheinische Apfelroute"
Telefon: +49 (228) 35026234
E-Mail: thomas.baumann@wachtberg.de
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