Gemäß Trinkwasserverordnung aus dem Jahr 2018 sind Wasserversorgungsanlagen in verschiedene Kategorien aufgeteilt. Die Anlagen unterteilen sich in A-Anlagen: zentrale Wasserwerke, B-Anlagen: dezentrale kleine Wasserwerke mit Abgabe an Dritte und C-Anlagen (Kleinanlagen zur Eigenversorgung) sowie weitere Anlagen. Für die Betreiber der Kleinanlagen besteht die gleiche Untersuchungspflicht mikrobiologischer und chemischer Parameter wie für große Versorger. Alle drei Jahre wird eine große Untersuchung fällig, eine kleine Untersuchung wird jährlich durchgeführt.
Die Untersuchungsbefunde der vergangenen Jahre zeigen: Die Qualität schwankt, im mikrobiologischen Bereich werden häufig Grenzwertüberschreitungen vorgefunden. „Das liegt daran, dass kleine Anlagen nicht über ein Trinkwasserschutzgebiet verfügen“, erklärt Romy Jacob vom Gesundheitsamt. Dadurch können durch intensive Bewirtschaftung der Flächen oder auch durch Wildtiere Einträge ins Wasser erfolgen.
„Wir werden in den kommenden Wochen vermehrt solche dezentralen Trinkwasseranlagen überprüfen, die Betreiber informieren und auf ihre Pflichten hinweisen“, kündigt die Hygieneinspektorin an. Diese Besichtigungen vor Ort sind für die Anlagenbetreiber kostenpflichtig.
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