Werklieferungsverträge, welche außerhalb von Geschäftsräumen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher abgeschlossen worden sind, können auch nach nach Vertragsschluss und erbrachter Arbeiten noch widerrufen werden, wenn der Verbraucher nicht über sein Widerrufsrecht belehrt wurde (BGH Urt. v. 30.08.2018 – VII ZR 243/17).
Dies i.d.R. selbst dann, wenn mit dem Einbau erhebliche Umbaumaßnahmen an einem bestehen Gebäude einhergen sollten.
Als Rechtsfolge hat der Unternehmer dem Verbraucher die von Ihm erbrachten Zahlungen zurückzugewähren; § 355 Abs. 3 S. 1, § 357 Abs. 1 BGB.
Die Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services, Rechsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., vertritt Ihre Interessen gegenüber Unternehmern bundesweit.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
MPH Legal Services
Remstalstraße 21
70374 Stuttgart-Bad Cannstatt
Telefon: +49 (711) 91288762
Telefax: +49 (711) 93595545
http://www.mph-legal.de
Ansprechpartner:
Dr. Martin Heinzelmann
Rechtsanwalt
Telefon: +49 (711) 91288762
Fax: +49 (711) 93595545
E-Mail: mph@heinzelmann-legal.eu
Rechtsanwalt
Telefon: +49 (711) 91288762
Fax: +49 (711) 93595545
E-Mail: mph@heinzelmann-legal.eu
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.