Das Impressum fehlt
Es gibt auf der Facebook-Seite kein oder nur ein gefälschtes Impressum. Um die angegebene Adresse zu prüfen, genügt oft ein Blick auf Google Maps. Führt die Adresse zu Wohnhäusern, ist sie wahrscheinlich falsch. Auch lohnt es sich, die angegebene Telefonnummer anzurufen, um sich ihrer Echtheit zu vergewissern. Wird gar keine Kontaktmöglichkeit gegeben, sollte man von der Teilnahme lieber absehen.
Es gibt keine Teilnahmebedingungen
Es sind keine klaren und deutlichen Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen zu finden, obwohl sie rechtlich gefordert sind. Dazu gehören wichtige Datenschutzhinweise, genaue Angaben zum Gewinn, Information dazu, wie der Preis zur Gewinnerin oder dem Gewinner gelangt oder das benötigte Mindestalter der berechtigten Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Bekannte Marken oder Unternehmen werden nachgeahmt
Wird der Name einer bekannten Marke oder eines bekannten Unternehmens verwendet, dann prüfen, ob ein blauer Verifizierungshaken hinter dem Seitennamen vorhanden ist. Der Haken sollte nicht durch Bildbearbeitung auf das Profilbild integriert worden sein. Durch eine kurze Recherche auf der offiziellen Facebook-Seite der Marke nachschauen, ob das entsprechende Unternehmen aktuell eine Gewinnaktion anbietet.
Alter, Name und Beitragsanzahl der Facebook-Seite sind auffällig
Anhand des Erstellungsdatums der Facebook-Seite prüfen, seit wann sie existiert. Gibt es sie erst seit Kurzem und weist sie nur diesen einen Beitrag auf, lieber skeptisch sein. Ebenso, wenn die Facebook-Seite oft unbenannt wurde, um sie für verschiedene Gewinnspiele zu nutzen. Tipp: Überprüfen lässt sich dies unter dem Reiter „Seiteninfo & Werbung“ auf der jeweiligen Facebook-Seite.
Es werden kopierte Bilder verwendet
Die angeblich zu verlosenden Preise werden mit kopierten Bildern aus dem Internet beworben. Mit einer sogenannten Bilderrückwärtssuche kann man dies herausfinden. So geht’s: Das Foto des Facebook-Gewinnspiels speichern und anschließend in der Google Bildersuche hochladen. Handelt es sich um einen bekannten Betrugsversuch, so zeigen die Suchergebnisse oft passende Warnungen für unseriöse Facebook-Gewinnspiele an.
Es werden keine Gewinner bekanntgegeben
Das Facebook-Gewinnspiel ist laut Teilnahmeschluss beendet, aber unter dem Beitrag ist keine Benachrichtigung über einen Gewinner oder eine Gewinnerin zu sehen? Das ist ebenso ein Hinweis dafür, dass es sich um eine unseriöse Verlosung handelt. Bei einer Veröffentlichung muss dennoch die Privatsphäre der Gewinnerinnen und Gewinner beachtet werden. Entweder wird der Name also nur in Teilen gezeigt, also zum Beispiel „Manfred S. aus Frankfurt“, oder man wurde in der Datenschutzerklärung vorher darauf verwiesen.
Verstoß gegen Datenschutzgesetze
Laut Datenschutzgesetzen müssen Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Gewinnspielen informiert werden, falls ihre Daten zu Werbezwecken weitergeleitet werden und müssen der Weitergabe widersprechen können. Aufgrund des Gebots der Datenvermeidung und Datensparsamkeit dürfen auch nur die Daten als Pflichtfeld gefordert werden, die zur Durchführung notwendig sind. Darunter fällt der Name, die Adresse zum postalischen Versand, die E-Mail-Adresse und eventuell das Geburtsdatum, um die Volljährigkeit zu prüfen.
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