Nach der Hessischen Gemeindeordnung ist der Vogelsbergkreis verpflichtet, jährlich wiederkehrend einen Beteiligungsbericht zu erstellen. Darin sind Unternehmensbeteiligungen in Rechtsformen des Privatrechtes zu zeigen, an denen der Landkreis mit mindestens 20 Prozent unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist.
Der Beteiligungsbericht des Vogelsbergkreises geht über diese Anforderung hinaus, indem die Jahresergebnisse und Geschäftsberichte aller Aufgabenträger, also auch der öffentlich-rechtlich organisierten, sowie der Beteiligungen mit weniger als 20 Prozent Beteiligungsquote aufgenommen wurden.
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