Hessische Ärztekammer erhofft Freispruch für türkische Ärztin Şebnem Korur Fincancı

Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen hat am 23. März 2019 in Bad Nauheim die Hoffnung auf Freispruch der türkischen Ärztin Prof. Dr. Şebnem Korur Fincancı ausgedrückt. Fincancı ist in der Türkei wegen des Vorwurfs der „Terrorpropaganda“ zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Hintergrund: Die Menschenrechtlerin hatte 2016 als eine von über 1000 Akademikerinnen und Akademikern die Friedenspetition „We will not be a party to this crime“ unterzeichnet.

Für ihren Einsatz für die Aufarbeitung von Folter und Menschenrechtsverletzungen in der Türkei hatte Prof. Fincancı, Vorsitzende der türkischen Menschenrechtsstiftung, noch vor wenigen Monaten den Hessischen Friedenspreis in Wiesbaden erhalten. Fincancı ist Mitverfasserin des so genannten „Istanbul Protokolls“, das als internationales Standardwerk der Vereinten Nationen zur Untersuchung und Dokumentation von Folter weltweit bekannt ist. In Wiesbaden war die Preisträgerin auch von einem Vertreter der Landesärztekammer Hessen für ihre Arbeit und ihr Engagement beglückwünscht worden.

Vor wenigen Jahren hatte sich die Ärztin an einer Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen durch das türkische Militär 2015 bis 2016 in der kurdischen Stadt  Cizîr beteiligt. Unter ihrer Leitung verfasste eine Ärztedelegation darüber einen Bericht. Das Präsidium der Landesärztekammer Hessen hat sich betroffen über das harte Urteil gegen eine korrekte und unbestechliche Kollegin geäußert. Noch ist das Urteil gegen Fincancı nicht rechtskräftig. Ein Freispruch durch ein Berufungsgericht wäre „ein Zeichen für eine Unabhängigkeit der Richter in der Türkei“, erklärten die Delegierten. Der Deutsche Ärztetag in Münster wurde aufgefordert, sich mit der politischen Verfolgung von Ärztinnen und Ärzten zu befassen.

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