dbb Hessen mit Tarifergebnis zufrieden

„Mit dieser Tarifeinigung können die Tarifangestellten und Beamten im Landesdienst Hessens sehr zufrieden sein“, stellte der hessische Landesvorsitzende von dbb beamtenbund und tarifunion, Heini Schmitt fest.

Die Tarifeinigung sei zunächst ein mehr als fairer Kompromiss zwischen dem Dienstherrn und den Gewerkschaften. Die Einigung sieht vor, dass das Volumen der Tabellenentgelte rückwirkend zum 1. März 2019 um 3,2 Prozent, jedoch mindestens 100 Euro angehoben wird. Zum 1. Februar 2020 (3,2 Prozent, mindestens 100 Euro) und 1. Januar 2021 (1,4 Prozent, mindestens 40 Euro) folgen weitere Erhöhungsschritte. Auszubildende erhalten zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 jeweils 60 Euro monatlich mehr und einen zusätzlichen Urlaubstag (dann 30 Tage).

Besonders zu erwähnen sei, dass in den Mangelbereichen IT und Ingenieurswesen die Landesregierung ordentlich nachbessert habe. Zudem könnten die Beschäftigten beim Land Hessen auch in den nächsten 33 Monaten das „LandesTicket“ des ÖPNV in Hessen nutzen.

Eine bittere Pille habe man aber schlucken müssen, so der dbb- Verhandlungsführer Volker Geyer, in dem die Jahressonderzahlung während der Tariflaufzeit eingefroren bleibt.

Der dbb Landesvorsitzende Heini Schmitt zeigte sich insgesamt zufrieden mit dem Tarifergebnis. Positiv sei insbesondere, dass Innenminister Peter Beuth im Rahmen der Tarifeinigung schriftlich zugesagt hat, das Ergebnis zeitgleich und systemgerecht auf Besoldung und Versorgung im Beamtenbereich zu übertragen. „Das ist ein gutes Signal und auch – im Vergleich zu vergangenen Jahren – ein neuer, besserer Umgang der Landesregierung mit den Beamtinnen und Beamten. Trotzdem gibt es angesichts des immer noch vorhandenen Besoldungsrückstandes von 3,5 Prozent aus den Jahren 2015 und 2016 noch deutlich mehr zu tun.“

Von den Verhandlungen über den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in Hessen (TV-H) sind mehr als 266.000 Beschäftigte betroffen: über 69.000 Tarifbeschäftigte des Landes sowie über 196.000 Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes und der Kommunen, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll.

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