„Unzulässiger Eingriff in den freien Arztberuf“

Als inakzeptablen Eingriff in die ärztliche Selbstverwaltung und den freien Arztberuf kritisierte Kammerpräsident Dr. med. Edgar Pinkowski das Terminservice –und Versorgungsgesetz (TSVG) in seiner Rede auf der Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen in Bad Nauheim. Unter anderem sollen Terminservicestellen als zentrale Anlaufstellen für Pateinten mit Erreichbarkeit rund um die Uhr ausgebaut und das Mindestsprechstundenangebot niedergelassener Ärzte verbindlich auf 25 Stunden erweitert werden. Außerdem müssen Facharztgruppen wie konservativ tätige Augenärzte, Frauenärzte und HNO-Ärzte mindestens 5 Stunden pro Woche als offene Sprechstunde anbieten.

„25 Stunden? Die meisten von uns arbeiten wesentlich länger!“, empörte sich Pinkowski. Auch die Verpflichtung, mindestens 5 Stunden offene Sprechstunden zu offerieren, bezeichnete er als unzulässigen Eingriff in die Arbeitszeit eines Selbstständigen. „Sollen Ärztinnen und Ärzte etwa nur noch Dienstleister sein?, fragte Pinkowski an die Adresse von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Dass der Gesetzgeber die Kassenärztlichen Vereinigungen mit dem Auftrag, die Einhaltung der Versorgungsaufträge einschließlich der Mindestsprechstunden künftig  bundeseinheitlich zu prüfen, gewissermaßen mit Polizeifunktion ausstatte, nannte der Ärztekammerpräsident unerträglich.

Die Krankenkassen werden mit dem TSVG verpflichtet, ihren Versicherten spätestens ab 2021 elektronische Patientenakten anzubieten. Auch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung „AU“ soll dann nur noch digital erfolgen. Scharfe Kritik übte Pinkowski daran, dass Ärzte die „AU“ künftig auch dem Arbeitgeber zustellen müssen. Bei Arbeitsstellenwechsel von Patienten könne auf diese Weise eine „AU“ den falschen Arbeitgeber erreichen. „Dass daraus große Datenschutz-Probleme erwachsen, liegt auf der Hand“; erklärte Pinkowski. „Zum Schutz unserer Patienten werden wir Ärzte für eine Änderungen dieser geplanten Regelung kämpfen."

Dass Daten aus der ePA (elektronischen Patientenakte) auf Verlangen des Patienten von den Kassen an Dritte weitergeleitet werden müssen, schlage dem Fass den Boden aus: „Damit sind Tür und Tor für Datenhandel geöffnet“, warnte Pinkowski. Das Tempo, das die Bundesregierung bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen zurücklegen wolle, werde durch mangelhafte Voraussetzungen gebremst. So biete die Bundesregierung noch immer kein flächendeckend schnelles Internet. „Solange kann es auch keine flächendeckende Telemedizin geben.“ Ausdrücklich wies Pinkowski darauf hin, dass Telemedizin keine fehlenden Ärzte ersetzen könne.

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