„25 Stunden? Die meisten von uns arbeiten wesentlich länger!“, empörte sich Pinkowski. Auch die Verpflichtung, mindestens 5 Stunden offene Sprechstunden zu offerieren, bezeichnete er als unzulässigen Eingriff in die Arbeitszeit eines Selbstständigen. „Sollen Ärztinnen und Ärzte etwa nur noch Dienstleister sein?, fragte Pinkowski an die Adresse von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Dass der Gesetzgeber die Kassenärztlichen Vereinigungen mit dem Auftrag, die Einhaltung der Versorgungsaufträge einschließlich der Mindestsprechstunden künftig bundeseinheitlich zu prüfen, gewissermaßen mit Polizeifunktion ausstatte, nannte der Ärztekammerpräsident unerträglich.
Die Krankenkassen werden mit dem TSVG verpflichtet, ihren Versicherten spätestens ab 2021 elektronische Patientenakten anzubieten. Auch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung „AU“ soll dann nur noch digital erfolgen. Scharfe Kritik übte Pinkowski daran, dass Ärzte die „AU“ künftig auch dem Arbeitgeber zustellen müssen. Bei Arbeitsstellenwechsel von Patienten könne auf diese Weise eine „AU“ den falschen Arbeitgeber erreichen. „Dass daraus große Datenschutz-Probleme erwachsen, liegt auf der Hand“; erklärte Pinkowski. „Zum Schutz unserer Patienten werden wir Ärzte für eine Änderungen dieser geplanten Regelung kämpfen."
Dass Daten aus der ePA (elektronischen Patientenakte) auf Verlangen des Patienten von den Kassen an Dritte weitergeleitet werden müssen, schlage dem Fass den Boden aus: „Damit sind Tür und Tor für Datenhandel geöffnet“, warnte Pinkowski. Das Tempo, das die Bundesregierung bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen zurücklegen wolle, werde durch mangelhafte Voraussetzungen gebremst. So biete die Bundesregierung noch immer kein flächendeckend schnelles Internet. „Solange kann es auch keine flächendeckende Telemedizin geben.“ Ausdrücklich wies Pinkowski darauf hin, dass Telemedizin keine fehlenden Ärzte ersetzen könne.
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