In der Regel sind Beschäftigte auf dem Weg zur oder von der Arbeit unfallversichert. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es auch von dieser Regel Ausnahmen gibt: In einem konkreten Fall war eine Frau nach der Arbeit zu Fuß auf dem Weg nach Hause. Dabei passierte sie einen Bahnübergang, wurde von einer Bahn erfasst und erlitt schwere Verletzungen, weshalb sie monatelang nicht arbeiten konnte. Ein klarer Fall für die Berufsgenossenschaft, die für die Behandlungskosten aufkommt, oder? Nicht in diesem Fall. Der Haken an der Sache: Der Mitschnitt einer Videokamera zeigte, dass die Frau während des Fußmarsches mit ihrem Handy telefonierte. Daraufhin weigerte sich die Berufsgenossenschaft, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. Zu Recht, wie die Richter meinten. Zwar ist der Gang selbst unfallversichert, aber nicht das gleichzeitige Telefonieren. Das unversicherte Telefonieren war hier aber die wesentliche Unfallursache (Sozialgericht Frankfurt am Main, Az.: S 8 U 207/16).
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