Neue Informationsmaterialien bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB)

Postkarten zur Kommunalwahl am 26. Mai 2019

Postkarten mit vier originellen Motiven zu den Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 sind ab sofort bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) erhältlich. Sie richten sich besonders an Jungwählerinnen und Jungwähler und wollen dazu ermuntern, das Wahlrecht zu nutzen.

Die Postkarten gehören zu den Angeboten und Materialien, die die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg zur Kommunalwahl  entwickelt hat. Sie richten sich an alle Interessierten. Insbesondere stehen sie Bildungsträgern, Kommunen, Partnern sowie den lokalen Bündnissen im Rahmen der „Erstwählerkampagne“ zur Verfügung und können abgerufen werden.

Die Postkarten werden ausschließlich in Gebinden mit 100 Stück geliefert (4 Postkarten à 25) und nur solange der Vorrat reicht.

Bestellung über: marketing@lpb.bwl.de

„Mach´s klar! Politik – einfach erklärt“ für den Unterricht: Kommunalwahlen in Baden-Württemberg – wählen gehen am 26. Mai 2019

Mit der soeben erschienenen Unterrichtshandreichung „ Mach´s klar!“ bietet die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) die wichtigsten Informationen zu den Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 in kompakter Form. Einer einführenden bebilderten Graphik „Kommunalpolitik – was ist das?“ folgt die Darstellung der Beteiligungsmöglichkeiten vor Ort, insbesondere auch die für Jugendliche. „Mach´s klar“ stellt zudem den Ablauf und die Besonderheiten der Gemeinderatswahl vor – was „Panaschieren“ und „Kumulieren“ genau bedeutet, wird anschaulich erläutert. Und schließlich findet eine Auseinandersetzung mit dem Thema „Wählen ab 16“ statt – was spricht dafür, was dagegen?

Die LpB-Handreichung „Mach´s klar!“ erläutert politische Themen in vereinfachter Form und unterstützt den am aktuellen Geschehen orientierten Politikunterricht. Jede Ausgabe umfasst vier Seiten im A 4 – Format, die mit verständlichen Texten und Schaubildern zahlreiche Anregungen für die Unterrichtsgestaltung bieten. Arbeitsaufgaben in unterschiedlichen Niveaustufen ermöglichen den unmittelbaren Einsatz in der Praxis. Die Seiten sind zudem als Kopier- oder Folienvorlagen verwendbar. Die jetzt vorliegende Ausgabe ist auf eine Unterrichtsstunde konzipiert.

Die Internetseiten  www.lpb-bw.de/machs-klar.html  bieten weitere Möglichkeiten: dort stehen u. a. Learning Apps zur Verfügung, über die die Inhalte aufgegriffen und interaktiv vertieft werden können. 

„Mach´s klar!“ ist kostenlos und kann als Druckversion im LpB-Webshop www.lpb-bw.de/shop bestellt werden und steht dort auch online zur Verfügung.

Zusätzlich sind folgende Materialien verfügbar:

Infoblatt Kommunalwahl 2019

Ein Überblick im A 4 – Format, beidseitig bedruckt: Erläuterungen zur Wahl und deren Ablauf – mit Abbildung eines Musterstimmzettels.

Infoposter Kommunalwahl 2019

Im Posterformat A 1: Erläuterungen zur Wahl und deren Ablauf – mit Abbildung eines Musterstimmzettels

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 164099-0
Telefax: +49 (711) 164099-77
http://www.lpb-bw.de

Ansprechpartner:
Marketing
Telefon: +49 (711) 164099-64
Fax: +49 (711) 164099-77
E-Mail: marketing@lpb.bwl.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.