Schon im SeaHelp-Test: eScooter Metz moover schon ab 1. März 2019 mit deutscher Straßenzulassung

Skipper, die sich noch rechtzeitig zum Start der bevorstehenden Wassersportsaison einen der beliebten eScooter an Land – oder besser gesagt, an Bord ziehen wollen, müssen nicht warten, bis die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) die Hürden der EU genommen hat. Wie das im fränkischen Zirndorf ansässige Unternehmen Metz mecatech GmbH mitteilte, darf der E-Scooter „moover“ aufgrund einer Sondergenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg ab 1. März 2019 als erstes in Deutschland hergestelltes Elektro-Kleinstfahrzeug ganz legal im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden. Mit dem soliden Tretroller „made in Germany“ kann man auch ab Anfang März gleich die für den Betrieb auf öffentlichen Wegen erforderliche Haftpflichtversicherung in Form einer selbstklebenden Plakette zum Preis von € 35,70 (inkl. Versicherungssteuer) erwerben, um sofort starten zu können.

SeaHelp hat einen der ersten eScooter mit Straßenzulassung, die legal auf Deutschlands Straßen dürfen, schon mal gefahren. Natürlich mit Versicherungskennzeichen und vorgeschriebener Datenbestätigung. Beides ist erforderlich, um am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen.

Mit einer Akkuladung schafft der 16 kg schwere, faltbare Metz moover bis zu 25 Kilometer, allemal genug für den Weg zum Brötchen holen oder zum nächsten Restaurant. Wir konnten ihn schon mal vorab auf der boot in Düsseldorf begutachten. Ergebnis eines ersten Kurztests: Der Tretroller aus fränkischer Fertigung fährt sich unproblematisch und findet mit stoischer, bajuwarischer Ruhe dank der großen Luftreifen seinen Weg. An Bord lässt er sich in der (etwas größeren) Backskiste verstauen und auch laden. Mehr dazu und ein ausführlicher Test demnächst auf der Homepage von SeaHelp unter www.sea-help.eu.

Die Mehrzahl der anderen im Handel erhältlichen eScooter erfüllen zumindest in Deutschland diese Eigenschaften nicht. Es darf, wie aus Expertenkreisen vorab verlautete, auch bezweifelt werden, dass entsprechende Nachrüstsätze künftig erhältlich sind, da die Vorschrift das ausschließt. Sie dürfen wohl künftig nur außerhalb Deutschlands betrieben werden. Wer sich nicht daran hält, muss mit empfindlichen Strafen bis hin zu Punkten in Flensburg rechnen.

Die Sonderzulassung für den Metz moover erfolgte in Anlehnung an die Vorschriften für Leichtmofas und ist gültig, bis die neue eKFV in Kraft getreten ist. Wie die Metz mecatech GmbH weiter mitteilte, werden die eScooter danach automatisch der neuen Fahrzeugklasse zugeordnet und können bedenkenlos weiter betrieben werden.

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