Was das Arbeitsamt fördert
Das Arbeitsamt übernimmt in der Regel bis zu 50 Prozent des Arbeitsentgelts und des pauschalierten Arbeitgeberanteils zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Gefördert wird meist über einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten.
Betriebe haben außerdem die Möglichkeit, für Jugendliche und junge Erwachsene ohne Ausbildungsplatz eine Einstiegsqualifizierung (EQ) durchzuführen. Im Rahmen eines sechs- bis zwölfmonatigen Praktikums werden die Teilnehmer auf die Ausbildungsinhalte vorbereitet und können ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen. Die Agentur für Arbeit erstattet dem Arbeitgeber dabei einen Zuschuss von monatlich 231 Euro zu der von ihm bezahlten Vergütung und übernimmt zusätzlich einen pauschalierten Zuschuss zum Sozialversicherungsbeitrag. Bei beiden Programmen gilt es, rechtzeitig für Sicherheit zu sorgen. „Unternehmen sollten vor der Unterschrift unter einen Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag klären, was das Arbeitsamt fördert“, rät Steinberger.
Kleine und mittlere Unternehmen, die Beschäftigten mit speziellem Förderbedarf eine Chance zur Weiterbildung geben möchten, können dafür ebenfalls Unterstützung erwarten. In diesem Fall zahlt die Bundesagentur für Arbeit einen Zuschuss aus ihrem Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer im Unternehmen“ (WeGebAU) für die Dauer der Weiterbildung.
Fördermittel der Bundesländer
Fördermittel für die Integration von Flüchtlingen, Migranten oder Menschen mit Behinderungen winken auch auf Länderebene (www.talentplus.de). Die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH (GFAW) beispielsweise fördert die berufliche Integration von benachteiligten Zielgruppen sowie Migranten und Flüchtlingen bis zu 24 Monate. In Niedersachsen erhalten Arbeitgeber, die neue und unbefristete Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen schaffen, einen gestaffelten Lohnkostenzuschuss für bis zu fünf Jahre mit einem Höchstförderbetrag von 36.000 Euro. In Bayern unterstützt das Programm „Fit for Work“ Ausbildungsbetriebe, die sich für Jugendliche mit einem persönlichen, bildungsmäßigen oder sozialen Handicap öffnen. In einem zweiten Programmteil stehen Mittel für die betriebliche Ausbildung von jugendlichen Flüchtlingen bereit. „Arbeitgeber erhalten aus diesem Programm einen monatlichen Zuschuss von 200 Euro für bis zu 22 Monate, insgesamt also maximal 4.400 Euro“, erläutert Experte Steinberger. Er betont, dass Arbeitgeber die Förderung auch hier vorab klären müssen. Denn ist ein Arbeitsvertrag unterschrieben, ist keine Förderung mehr möglich.
Andreas Steinberger, Unternehmensberater bei Ecovis in Dingolfing
Das Beratungsunternehmen Ecovis unterstützt mittelständische Unternehmen. In Deutschland zählt es zu den Top 10 der Branche. Etwa 6.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in den mehr als 100 deutschen Büros sowie weltweit in Partnerkanzleien in über 70 Ländern. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen, inhabergeführte Betriebe sowie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.
Darüber hinaus steht die Ecovis Akademie für fundierte Ausbildung sowie für kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. All dies gewährleistet, dass die Beraterinnen und Berater ihre Mandanten vor Ort persönlich gut beraten.
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