Südkorea: Adventist muss laut Oberstem Gericht keine Prüfungen am Samstag schreiben

Nach zweijährigen juristischen Auseinandersetzungen hat der Oberste Gerichtshof Südkoreas am 31. Januar entschieden, dass der adventistische Medizinstudent Han Ji Man seine Universitätsprüfungen außerhalb des Sabbats (Samstag) ablegen darf. Der Sabbat beginnt für die Mitglieder der Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten als religiöser Ruhetag mit Sonnenuntergang am Freitag und endet bei Sonnenuntergang am Samstag. Adventisten hoffen, dass dieses Urteil eine neue Epoche des Rechtsschutzes für Gläubige, die in Südkorea den Sabbat feiern, einläuten werde, berichtet die Abteilung für Öffentliche Angelegenheiten und Religionsfreiheit (PARL) der adventistischen Weltkirchenleitung (Generalkonferenz).

„Dieses Urteil ist für koreanische Adventisten von historischer Bedeutung und kann  als Präzedenzfall bei künftigen Klagen zu Fragen der Sabbatfeier herangezogen werden“, sagte Sun Hwan Kim, Abteilungsleiter für Öffentliche Angelegenheiten und Religionsfreiheit der teilkontinentalen adventistischen Kirchenleitung im Nordasien-Pazifik-Raum. „Dieses erstaunliche Urteil“, fügte er hinzu, „wäre nicht zustande gekommen, wenn ein treuer adventistischer Jugendlicher, Bruder Han, nicht fest zu seinem Glauben gestanden wäre“.

Laut PARL hatten Adventisten in Südkorea lange Zeit mit Schwierigkeiten zu kämpfen, da Akkreditierungsprüfungen an Universitäten und Fachhochschulen oft samstags stattfinden. Im Laufe der Jahre hätten deshalb viele Mitglieder der Kirche auf Hochschulabschlüsse und beruflichen Aufstieg verzichtet, um ihrer Überzeugung treu zu bleiben, so PARL. Obwohl die koreanische Verfassung Diskriminierung aufgrund der Religion verbiete, hätten die Gerichte diesen Schutz bisher nicht auf die Frage des arbeitsfreien Sabbats ausgedehnt.

Einsatz für gesetzlichen Schutz des Ruhetages

Han Ji Man’s Rechtsstreit begann bereits als Medizinstudent im ersten Studienjahr, als er entdeckte, dass am Samstag eine Reihe von wichtigen Prüfungen anstehen. Er reichte seine Klage gegen die medizinische Fakultät erst nach ergebnislosen Gesprächen mit seinen Professoren und der Universitätsleitung ein. Sein Appell an die nationale Menschenrechtskommission Südkoreas konnte seine Probleme auch nicht lösen.

Nachdem er seinen Fall auf erster Instanz verloren hatte, legte Han Ji Man bei der nächst höheren Instanz Berufung ein und gewann. Die medizinische Fakultät legte ihrerseits gegen das Urteil Berufung beim Obersten Gerichtshof des Landes ein und unterlag. Damit habe die Religionsfreiheit in Südkorea laut PARL einen besseren Schutz erhalten. Mit diesem Urteil hofften die Adventisten in Südkorea, dass Übereinkünfte bezüglich des arbeitsfreien Sabbats für die Kirchenmitglieder in vielen Bereichen der koreanischen Gesellschaft künftig leichter zu erreichen sein werden.

Adventisten in Südkorea

In Südkorea gibt es über 253.000 mündig getaufte Siebenten-Tags-Adventisten in 703 Kirchengemeinden. Die Freikirche unterhält dort eine Universität, eine Medizinische Hochschule, acht höhere Schulen, zehn Grundschulen, 30 englische Sprachschulen, 30 Gemeinschafts- und Dienstleistungszentren, drei Gesundkostbetriebe, ein Altenheim, ein Verlagshaus und ein Medienzentrum zur Produktion von Radio- und Fernsehsendungen.

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