Mieter haben Anspruch auf eine Abrechnung ihrer Heizkosten nach dem korrekten Verteilungsschlüssel. Sie können nicht darauf verwiesen werden, eine falsche Abrechnung abzuwarten und diese dann zu kürzen. Das stellt laut ARAG der Bundesgerichtshof in einem am 07.02.2019 veröffentlichten Urteil vom 16.01.2019 klar (Az.: VIII ZR 113/17).
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