Von der Brüstung bis zur Bremse
Bei den meist landwirtschaftlichen Gespannen muss zum einen durch entsprechende Schutzvorkehrungen sichergestellt werden, dass niemand unter die Fahrzeuge geraten oder eingequetscht werden kann. Zudem darf der Lenkeinschlag wegen der Kippsicherheit nicht mehr als 60 Grad betragen. Aufstiege zu den Wagen müssen ein Geländer aufweisen und möglichst nach hinten ausgerichtet sein. Sämtliche Auf- und Einbauten, wie beispielsweise Tische und Bänke, gehören mit dem Wagen fest verbunden. Rutschfeste Stehflächen, Haltevorrichtungen sowie Brüstungen mit einer Mindesthöhe von einem Meter sind ebenfalls verpflichtend – die maximale Personenanzahl eines Wagens wird bei den Prüfungen festgelegt. Natürlich werden neben der Kippsicherheit auch Bremsanlagen, Achsen und Beleuchtung der Fahrzeuge gründlich untersucht. Anforderungen, die auch an Kutschen gestellt werden. Die müssen zudem über einen FN-Wagenpass verfügen, der die Teilnahme am Straßenverkehr gestattet.
Bei Tieren im Zug ist besondere Rücksicht gefragt
Speziell geschult sind auch die Pferde im Zug. „Tiere im Zug, das wird teils heiß diskutiert. Sie sind meist fester Bestandteil eines Brauchtums, auch wenn diese Umzüge natürlich enormen Stress für sie bedeuten. Die Zuschauer sollten entsprechend Rücksicht nehmen und die Tiere nicht zusätzlich reizen“, so Rechtien.
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