Private Unfallversicherung – Schutz bei Wintersportunfällen
Wer sich privat auf der Skipiste verletzt, hat im Normalfall keine finanzielle Absicherung von der gesetzlichen Unfallversicherung zu erwarten. Anderes gilt nur für Sportler, die beruflich auf der Piste sind. Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei Unfällen auf dem Arbeitsweg ein. Zwar kommt sie für die Behandlungskosten von Verletzungen und Erkrankungen selbst im Skiurlaub auf, nicht aber für den Transfer nach Hause oder gesundheitliche Folgekosten.
Gerade die Folgekosten geben Grund zur Besorgnis. Nicht selten führen Wintersport-Unfälle zu Invalidität, ein Hauptgrund für Erwerbsunfähigkeit. Und genau für diese Kosten kommt die private Unfallversicherung auf. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung zahlt sie je nach Schweregrad der körperlichen Beeinträchtigung eine Invaliditätsleistung. Ob als Einmalzahlung oder monatlicher Rentenbeitrag – sie hilft, Gehaltsausfälle zu kompensieren. Muss nach dem Unglück das Eigenheim barrierefrei gemacht werden, hilft die private Unfallversicherung mit einer Einmalzahlung aus. Zugleich profitiert der Verunfallte von finanzieller Unterstützung bei längeren Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten und muss die Bergungskosten nicht selbst bezahlen.
Private Haftpflichtversicherung, gut gerüstet bei Wintersportunfällen
Gerade für den Wintersport-Urlaub mit der Familie bietet sich das private Back-up als Rundum-Schutz an. Verliert zum Beispiel das Kind die Kontrolle über seine Skier und rast in eine Gruppe Urlauber, trägt die private Haftpflichtversicherung die Unfallkosten der anderen Personen, allerdings nicht die Kosten des Unfallverursachers.
Private Krankenversicherung – aufatmen nach dem Wintersport-Urlaub
Teure Behandlungen und lange Krankenhausaufenthalte strapazieren das Budget. Jetzt wäre eine private Krankenversicherung recht. Eine, die dem Versicherten zum Beispiel bei längerem Ausfall oder kostspieligen Therapien im Ausland unterstützt. Gesundheitsleistungen kosten schließlich nicht überall gleich viel. In unserem Nachbarland Schweiz etwa fallen die ärztlichen Kosten üppiger aus als hierzulande. Die Differenz muss der Verunfallte allerdings selbst begleichen. Übernommen werden lediglich Leistungen auf Deutschland-Niveau.
Wintersportler machen jetzt ihr Recht mit KLUGO geltend
Ist es im Skiurlaub zu einem Unfall gekommen und Sie führen einen Rechtsstreit oder haben Fragen rund um die Haftung, hilft Ihnen KLUGO weiter. Wer wissen möchte, ob er einen Anspruch hat, kann gerne unter www.klugo.de/erstberatung eine kostenlose Erstberatung durch unsere KLUGO Rechtsanwälte in Anspruch nehmen.
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