Je nach regionaler Bauordnung kann für bestimmte Bereiche (z. B. oberhalb von Verkehrsflächen) ein Schneefang auf dem Dach vorgeschrieben werden. Mit gutem Grund: Denn ein Warnschild vor Dachlawinen ist zwar ein gut gemeinter Hinweis, jedoch keine Absicherung gegenüber Regressansprüchen im Schadensfall.
Eine nur 10 cm dicke Nassschneeschicht kann bis zu 40 kg pro Quadratmeter auf die Waage bringen. Rutscht z. B. nur ein Viertel der Schneemassen einer Dachfläche von 100 m2 ohne Schneefang ab, donnert eine ganz Tonne der weißen Pracht ungebremst herunter auf Fußgänger, Autos oder das Vordach des Hauseingangs.
Schon diese Dimensionen zeigen, dass ein Schneefang auch ohne gesetzliche Pflicht sinnvoll sein kann und die Montage des Systems ausschließlich einem Fachbetrieb des Dachdeckerhandwerks überlassen werden sollte. Denn nur Dach-Fachleute wissen, wo geeignete Befestigungspunkte unter der Dacheindeckung für solche Lasten sind. Übrigens gehört auch ein Schneefangsystem zu den obligatorischen Komponenten, die beim jährlichen DachCheck unter die Lupe genommen werden.
Ein weiterer Zusatznutzen von Schneefangeinrichtungen ist es, dass abrutschender Schnee sich nur begrenzt in der Dachrinne sammeln und dort gefrieren kann. Das beugt einer Eiszapfenbildung an den Rinnen weitgehend vor. Sinnvoll können auch partielle Schneefangvorrichtungen über Dachfenstern oder unterhalb von Solarmodulen mit ihren glatten Oberflächen sein.
Schneelasten auf flach geneigten oder Flachdächern stellen ein weiteres nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotenzial dar. Im vorgenannten Beispiel mit Nassschnee lasten auf einem 200 m2 großen Flachdach so bis zu 5 Tonnen Gewicht zusätzlich. Gemäß DIN EN 1991-1-3 wurden für Deutschland entsprechende Schneelastzonen unter Berücksichtigung von lokalen Klimazonen und der topografischen Höhe über N. N. festgelegt. Sie bilden die Basis für die Tragfähigkeit einer Dachkonstruktion. Droht eine Überschreitung der hier ermittelten Werte, sollte die betroffene Dachfläche niemals in Eigenarbeit vom Schnee befreit werden. Alljährlich kommt es dabei zu tödlichen Abstürzen oder Durchstürzen durch die unter den Schneemassen verborgenen Lichtkuppeln.
Eine sichere Schneeräumung des Daches sollte ausnahmslos einem hierfür qualifizierten Dachdeckerbetrieb überlassen werden. Er verfügt über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, in welchen Abschnitten und welcher Reihenfolge ein Dach geräumt werden kann. Und vor allem kennen diese Dach-Experten die gesetzlich vorgeschriebenen Unfallverhütungsvorschriften für eine solche Dach-Begehung.
Die Adressen der „Partner für das Dach“ gibt es bei der regionalen Dachdecker-Innung und auf der Website des Dachdeckerhandwerks Schleswig-Holstein – Landesinnungsverband (www.dachdecker-sh.de).
Der Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Schleswig-Holstein vertritt als berufsständische Organisation die Dachdecker-Innungsbetriebe in den acht angeschlossenen Dachdecker-Innungen des nördlichsten Bundeslandes. Sitz des Verbandes ist in Kiel.
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HF.Redaktion Harald Friedrich
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