Zähe Verhandlungen
Die Vorentscheidung bedurfte einer zähen Auseinandersetzung der Beteiligten im Voraus. Ursprünglich war im Entwurf der Kommission noch eine Senkung um 30 % zur Debatte gestellt. Diesen Prozentsatz hatte auch die deutsche Bundesregierung gestützt. Dementgegen führte jedoch das Europäische Parlament mit einer anzustrebenden Senkung um 40 % ein deutlich versierteres Ziel in die Verhandlungen ein. Letztlich auch von der Bundesrepublik Deutschland mitgetragen war dann ein weiterer Wert von 35 %, der über den Rat in die Diskussion Eingang erhielt.
Ambitionierter Kompromiss
Am 17.12.2018 fand man zu einer Einigung, einem Kompromiss mit doch ambitioniertem Einschlag. So soll in die künftige Verordnung letztlich ein Wert von 37,5 % für die bis 2030 zu erreichende Herabsetzung der Grenzwerte für PKW eingehen, während für leichte Nutzfahrzeuge in demselben Zeitraum eine Senkung um 31 % vorgesehen ist. Daneben sollen bis 2025 für beide Klassen um 15 % geringere Grenzwerte erreicht werden. Ziel ist es, durch die deutliche Herabsetzung der Grenzwerte die Klimaziele der EU insgesamt zu erreichen und die Emissionen des Straßenverkehrs zu verringern.
Quoten für Null- und Niedrigemissionsfahrzeuge
Daneben wurden Quoten für 2025 und 2030 ausgehandelt. Hier versuchte das Europäische Parlament eine Strafe gegen die Hersteller für den Fall der Nichteinhaltung der Quoten durchzusetzen, scheiterte mit diesem Versuch am Ende jedoch. Auch in diesem Zusammenhang kam es zu einem Kompromiss, indem anstelle dessen die Quotenerfüllung zu einer Erhöhung des Grenzwerts für den betreffenden Hersteller führen soll.
Reaktionen auf Entscheidung
Die Reaktionen auf die voraussichtlichen neuen Grenzwerte sind verschieden. Während etwa die Deutsche Umwelthilfe den gefundenen Kompromiss als unzureichend einschätzt, sieht insbesondere die Automobilbranche darin überambitionierte Ziele. So sei es nach dem heutigen Stand unrealistisch, dieses Ziel erreichen zu können. Auch wurde darauf hingewiesen, dass den Forderungen keine ausreichende Förderung durch die Politik gegenüberstünde. Kritik kommt auch von Seiten der Gewerkschaften, die Arbeitsplatzverluste infolge übereilter Umstrukturierungen befürchten.
Folgen der Entscheidung
Noch liegt die zu beschließende Verordnung nicht in ihrer endgültigen Form vor. Es ist erfahrungsgemäß aber nicht mehr mit signifikanten Änderungen zu rechnen. Die neuen Grenzwerte werden Automobilhersteller und Zulieferer unter Druck setzen. Es liegt auf der Hand, dass die beschlossenen Ziele kaum zu erreichen sind, wenn nicht in Zukunft ein erheblicher Teil der Fahrzeuge elektrisch unterwegs sein wird. Hier deuten sich umfangreiche Umstrukturierungsprozesse an. An Bedeutung gewinnen können hinsichtlich der Grenzwerterreichung auch biogene und synthetische Kraftstoffe. Mit Blick auf die bloße Bonusreglung zur Quote von Null- und Niedrigemissionsfahrzeuge bleibt abzuwarten, ob die Hersteller diesen positiv ausgestalteten Anreiz wie erhofft annehmen werden.
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