Fahrer trägt stets die Verantwortung
Egal ob Pkw oder Lastwagen – generell gilt: Im Straßenverkehr darf niemand behindert oder gar geschädigt werden. Deshalb ist der Fahrer vor dem Fahrtantritt verpflichtet, Auto oder Lkw von Schnee und Eis zu befreien, ansonsten begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Bei Unfällen kann es sogar Probleme mit der Haftpflichtversicherung geben.
Spezielle Gerüste für Lkw-Fahrer
An vielen Autobahnraststätten stehen spezielle Gerüste zur Verfügung, von denen aus Lkw-Fahrer das Dach und die Plane ihres Fahrzeugs erreichen können. Andernfalls müssen sie eine Leiter benutzen, um Schnee und Eis zu entfernen. „Nachfolgende Fahrzeuge sollten im Winter generell einen großzügigen Sicherheitsabstand zu Lastwagen halten“, betont der TÜV Rheinland-Fachmann und ergänzt: „Besondere Vorsicht gilt an Autobahnauffahrten. Wenn Lastwagen beschleunigen, ist das Risiko groß, dass sich noch auf der Plane liegende Schnee- und Eisreste lösen.“
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