Der Gesetzgeber hatte die Regularien für Ausschreibungen mit dem HHVG zuletzt verschärft. Jedoch fuhren einige Krankenkassen in sensiblen Versorgungsbereichen mit Ausschreibungen und Open-House-Modellen fort. Dagegen positionierte sich der BIV-OT früh und eindeutig, und erhielt Unterstützung durch das Bundesversicherungsamt (BVA) und die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages.
„Es kann nicht sein, dass Krankenkassen nach wie vor unter dem Credo „Verhandelt wird nicht!“ einfach so weitermachen, als habe es die Initiative des Gesetzgebers mit dem HHVG nie gegeben. Die mit dem HHVG verbundene Qualitätsoffensive wurde durch einige Krankenkassen ausgebremst, der Wille des Gesetzgebers dabei missachtet. Daher begrüßen wir es ausdrücklich, dass das Gesundheitsministerium nun handelt und auf die Umsetzung des Gesetzes besteht. Ohne dieses Handeln würde sich der ruinöse Preiskampf auf dem Rücken der Patienten weiter verstärken und birgt die Gefahr, dass die gesamte deutsche Gesetzgebung im Gesundheitswesen infrage gestellt wird. Es geht kein Weg mehr an einem Verbot der Ausschreibung vorbei“, so Klaus-Jürgen Lotz, Präsident des BIV-OT.
Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) vertritt als Spitzenverband des orthopädietechnischen Handwerks etwa 2.500 Sanitätshäuser und orthopädietechnische Werkstätten mit mehr als 40.000 Beschäftigten. Jährlich versorgen die angeschlossenen Häuser mehr als 20 Millionen Patienten mit Hilfsmitteln. Der BIV-OT steht in der Verantwortung des deutschen Gesundheitswesens und engagiert sich für die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Versorgungsformen.
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