Böllerverbote 2018/2019

In der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reetdach- und Fachwerkhäusern ist das Abfeuern von Knallern, Böllern und Raketen grundsätzlich verboten. Dieses Verbot gilt auch für die nähere Umgebung von Kirchen – ein Verbot, das in den vergangenen Jahren wenig Beachtung fand. Daher haben einige Stadt- und Bezirksregierungen für bestimmte Plätze, Orte und Teile der Innenstädte Böllerverbote verhängt. ARAG Experten nennen einige Beispiele:

• Um den Kölner Dom wird auch in diesem Jahr mit Absperrgittern eine Zone eingerichtet, in der Feuerwerk verboten ist. Ein hohes Polizeiaufgebot, zahlreiche Kontrollpunkte und Videoüberwachung sollen die Einhaltung des Verbots sicherstellen.
• In Düsseldorf möchte die Stadt mit einem Böllerverbot in der Altstadt und auf dem Burgplatz das allgemeine Sicherheitsgefühl der Menschen erhöhen.
• In der Silvesternacht dürfen in Dortmund am Hauptbahnhof und dem zentralen Platz „Alter Markt“ keine Feuerwerkskörper gezündet werden.
• Potsdamer können das neue Jahr auf der Terrasse vor Schloss Sanssouci begrüßen – das Zünden von Feuerwerk ist aber tabu. Wegen der Brandgefahr für das UNESCO-Weltkulturerbe ist Pyrotechnik in den historischen Parks verboten.
• Viele Kommunen in Schleswig-Holstein haben Verbotszonen für Pyrotechnik festgelegt. Auf Sylt und Amrum umfassen diese Zonen die gesamte Insel. In Sankt Peter-Ording gilt wegen der vielen Reetdachhäuser ebenfalls ein absolutes Feuerwerksverbot.

Zuwiderhandlungen können empfindliche Geldbußen nach sich ziehen. ARAG Experten empfehlen daher allen, die in Stadtgebieten partout nicht auf das Silvesterfeuerwerk verzichten möchten, sich vorher zu informieren, ob an geplanter Stelle das Zünden ihrer Feuerwerkskörper gestattet ist.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.