Die Gesetzesnovelle sieht vor, dass alle Auszubildenden zwei Jahre lang gemeinsam unterrichtet werden. Ab dem dritten Jahr bieten sich folgende Alternativen: Die generalistische Ausbildung kann fortgesetzt werden, um den Abschluss als Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann zu erwerben. Oder die Auszubildenden entscheiden sich für einen der Schwerpunkte Altenpflege beziehungsweise Gesundheits- und Kinderkrankenpflege mit dem entsprechenden Abschluss. Ergänzend zur beruflichen Qualifikation startet ab Wintersemester 2019/2020 an der Hochschule Bremen der Internationale Studiengang Pflege, der erste seiner Art in Deutschland, den es infolge der Gesetzesänderung geben wird.
„Die Hochschule Bremen bietet mit ihrem Profil als offene Hochschule innovative Konzepte zur Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Qualifikation. Unser Ziel ist es, einen ‚Gesundheits-Campus‘ zu schaffen, der mit den Praxispartnern kooperiert,“ betont Prof. Dr. Karin Luckey, Rektorin der Hochschule Bremen.
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