Erst kratzen, dann starten: Motor an, sofort losfahren und jeden Tropfen Benzin zur Fortbewegung nutzen! Handgriffe wie anschnallen oder Scheiben frei kratzen vorher erledigen! „Besonders wenn der Motor kalt ist, ist der Benzinbedarf hochgerechnet mit bis zu 40 Litern pro 100 Kilometern besonders hoch und der Schadstoffausstoß ebenso“, sagt Eberhard Lang von TÜV SÜD. Der Katalysator schläft noch, das Öl ist – gerade im Winter – sehr zähflüssig. Der Motor ist erst nach ungefähr vier Kilometern warm gefahren und erreicht dann seine normale Leistung bei normalem Verbrauch. Noch ein Tipp: Auch im Winter gilt es Kurzstrecken zu vermeiden und wenn möglich Kurzfahrten zusammenzulegen.
Wieder ausschalten: Die Heckscheiben- und die Sitzheizung gehören zwar zu den bescheideneren Spritschluckern. Trotzdem sollte die Sitzheizung nur in den ersten Minuten der Fahrt eingeschaltet werden. Ist der Motor warm und die Heizung gibt genug Wärme ab, bringt die Sitzheizung keinen zusätzlichen Nutzen. Die normale Heizung reicht aus, die Motorwärme kostet nicht zusätzlich. Ähnlich ist es bei der Heckscheibenheizung: Sie sollte nur dann eingeschaltet werden, wenn die Scheibe tatsächlich beschlagen ist. In der Regel ist sie nach einigen Minuten wieder frei und die Heizung kann ausgestellt werden. Bei modernen Fahrzeugen ist sie ohnehin so geschaltet, dass sie automatisch ausgeht, wenn die Rücksicht wieder ungetrübt ist.
Verschwenden: Auch bei der Klimaanlage sollte man im Winter auf sparsamen Einsatz setzen – wegen des Mehrverbrauchs. Beim Entfrosten allerdings gilt: Bei feuchtem Wetter verhindert oder entfernt sie wirkungsvoll den Beschlag von den Scheiben. Kalte Luft enthält nämlich weniger Feuchtigkeit als warme. Der kurze Einsatz der Klimaanlage zur Enteisung kostet nach Erkenntnissen der Experten von TÜV SÜD weniger Energie als langer Betrieb der Heckscheibenheizung oder des Gebläses.
Nicht blenden: Die richtige Beleuchtung ist gerade in der Winterzeit wichtig, weil sie Sicherheit bringt. Bei normaler Sicht gelten aber auch im Winter keine anderen Vorschriften als im Sommer. Weil aber im Winter Nebel und Schneefälle häufiger den Einsatz der Nebelrückleuchte erfordern, hier einige Hinweise der TÜV SÜD-Fachleute: Wann sie eingeschaltet werden soll, schreibt der Gesetzgeber genau vor: Die Nebelschlussleuchte darf nur bei Nebel und dann ausschließlich bei Sichtweiten unter 50 Metern leuchten. In solchen Fällen ist Tempo 50 vorgeschrieben. Wer also mit Nebelschlussleuchte schneller als 50 fährt, macht etwas falsch. Deshalb die Nebelbeleuchtung immer ausschalten, wenn sie nicht gebraucht wird.
Grip bewahren: Glatt vor der Ampel oder beim Losfahren an einer Steigung? Viel Gas und durchdrehende Räder schädigen nicht nur die Umwelt, sondern sind überdies kontraproduktiv. Wer behutsam Gas gibt und vorsichtig losfährt, schont die Natur, kommt besser vom Fleck und sicher ans Ziel.
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