„Menschenrecht und Christenpflicht“: Freikirchen zum 70. Jahrestag der Menschenrechtserklärung

Die Vereinigung Evangelischer Freikirchen in Deutschland (VEF) hat in einer heute veröffentlichten Stellungnahme die Bedeutung der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“, die vor 70 Jahren am 10. Dezember 1948 verabschiedet wurde, gewürdigt. Die Menschenrechtsidee sei einer der stärksten und wirkungsvollsten Gedanken der Gegenwart, den es zu schützen gelte.

„Wir halten an der Überzeugung fest, dass die Menschenrechte unteilbar, unveräußerlich und universell sind. Wir erkennen an, dass sich die Menschenrechte aus unterschiedlichen Wertesystemen ableiten lassen – nicht nur, aber gerade auch aus dem christlichen Menschenbild, aus biblischen Werten und Vorstellungen von Gerechtigkeit und von der schöpfungsgemäßen Würde eines jeden Menschen“, heißt es in der Stellungnahme. „Unsere Solidarität, unser Einsatz und unsere Fürbitten gelten allen Menschen, denen grundlegende Menschenrechte, Würde und Freiheit vorenthalten werden.“

Ihre Aufgabe sehe die VEF darin, das Evangelium von der Liebe Gottes in Wort und Tat zu den Menschen zu bringen: „Dazu gehören die Einladung zum Glauben an Jesus Christus und die Sorge um unsere Welt, in der wir leben. Das Wohlergehen der Menschen ganzheitlich im Blick zu haben, ist unser Anliegen.“ Deshalb sei die VEF nicht nur dankbar für die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“, sondern unterstütze auch die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals/SDGs).

Die Stellungnahme ist abrufbar unter: https://www.vef.de/meldungen/menschenrecht-und-christenpflicht/

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