Darlehensnehmer der Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Sparda-Banke aufgepasst! Widerruf von Verträgen lohnt sich!

Darlehensnehmer von Sparkassen und anderen Banken aufgepasst! Widerrufsjoker sticht!

Selbst die Erteilung einer ordnungsgemäßen Widerrufsinformation schließt ein Widerrufsrecht nicht von vornherein aus!

Nur wenn die Bank alle für den jeweiligen Darlehensvertrag notwendigen Informationen in den Vertrag aufgenommen hat, beginnt die Widerrufsfrist überhaupt zu laufen.

Dies geschah in der Vergangenheit freilich häufig nicht, was zahlreiche Verträge auch heute noch rückabwicelbar macht!

Gemäß § 492 Abs. 2 BGB muss der Darlehensvertrag die für den Verbraucherdarlehensvertrag vorgeschriebenen Angaben nach Art. 247 §§ 6 bis 13 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) enthalten.

Hierzu gehören u.a.
-Name und Anschrift des Darlehensnehmers
-Art des Darlehens
-Effektiver Jahreszins
-Nettodarlehensbetrag
-Sollzinssatz
-Vertragslaufzeit
-Betrag, Fälligkeit und Zahl der einzelnen Teilzahlunen
-alle sonstigen Kosten, insbesondere in Zusammenhang mit der Auszahlun oder der Verwendung eines Zahlungsauthentifzierungsinstruments, mit dem sowohl Zahlungsvorgänge als auch Behebungen getätigt werden können sowie die Bedingungen, unter denen die Kosten angepasst werden können.
-das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts.

Eine Vielzahl von Darlehensverträgen bundesdeutscher Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie Privtbanken enthalten diese Angaben nur unvollständig. Dies mit der Folge, dass der Vertrag seitens des Darlehensnehmers auch heute noch erfolgreich widerrufen werden kann. Dies ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.

MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertritt bundesweit Ihre Interessen gegenüber Banken.

Über MPH Legal Services

MPH Legal Services – Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

MPH Legal Services
Remstalstraße 21
70374 Stuttgart-Bad Cannstatt
Telefon: +49 (711) 91288762
Telefax: +49 (711) 93595545
http://www.mph-legal.de

Ansprechpartner:
Dr. Martin Heinzelmann
Rechtsanwalt
Telefon: +49 (711) 91288762
Fax: +49 (711) 93595545
E-Mail: mph@heinzelmann-legal.eu
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.