Da nicht alle Gewalttaten zur polizeilichen Anzeige gebracht werden, müsse man von einer hohen Dunkelziffer ausgehen, erklärten die Delegierten der Landesärztekammer Hessen. Um eine Vorstellung über die tatsächlichen Zahlen zu erhalten, sei eine unkomplizierte Meldestelle sinnvoll, bekräftigten sie das Vorhaben Pinkowskis.
Im Zusammenhang mit der Gewalt gegenüber medizinischem Hilfspersonal wies Pinkowski auf den Straftatbestand „Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte“ (§ 115 Strafgesetzbuch) hin, der Ärztinnen und Ärzte aus Klinik und Praxis bislang nicht einschließt. Dies zu ändern und die Ärzteschaft ebenfalls unter besonderen Schutz zu stellen, hatte zuletzt auch der 121. Deutsche Ärztetag in Erfurt gefordert. „Die Evaluationsergebnisse werden uns dabei helfen, unsere Forderungen gegenüber dem Gesetzgeber zu bekräftigen“, betonte der hessische Ärztekammerpräsident abschließend.
Landesärztekammer Hessen
Hanauer Landstraße 152
60314 Frankfurt/Main
Telefon: +49 (69) 97672-0
Telefax: +49 (69) 97672-128
http://www.laekh.de
Referentin der Stabsstelle Medien
Telefon: +49 (69) 97672-107
Fax: +49 (69) 97672-224
E-Mail: caroline.mckenney@laekh.de