Zum Hintergrund der Veranstaltung erläutern die Veranstalterinnen: Die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland liegt im Aufruf an das Deutsche Volk vom Rat der Volksbeauftragten: Hierin steht: „Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen".
Am 30. November 1918 trat in Deutschland das Reichswahlgesetz mit dem allgemeinen aktiven und passiven Wahlrecht für Frauen in Kraft. Damit konnten Frauen am 19. Januar 1919 zum ersten Mal in Deutschland reichsweit wählen und gewählt werden. 300 Frauen kandidierten. 37 Frauen wurden schließlich gewählt. Doch der Weg zum Frauenwahlrecht, das heute so selbstverständlich erscheint, war kein leichter und geprägt von vielen Hindernissen. Frauen hatten sich jahrelang für ihr Wahlrecht eingesetzt, dieses herbeigesehnt und eingefordert – gegen alle Widerstände und Vorurteile.
Selbst 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts gibt es aus Sicht der Veranstalterinnen eine Unterrepräsentanz von Frauen in der Politik, insbesondere in politischen Spitzenämtern sowie in Führungspositionen der Wirtschaft und Wissenschaft Wie sehen die Zahlen in Hessen aus und was können wir von „Wegbereiterinnen“ lernen?
Die Veranstalterinnen sind: Kreisbeigeordnete Stephanie Kötschau (Beauftragte für Integration, Inklusion und Gleichstellung), die Volkshochschule Vogelsbergkreis, das Bündnis für Familie Vogelsbergkreis, das WIR-Koordinationsbüro im Vogelsbergkreis in Kooperation mit dem Büro für Staatsbürgerliche Frauenarbeit e.V.
Kreisausschuss des Vogelsbergkreises
Goldhelg 20
36341 Vogelsbergkreis
Telefon: +49 (6641) 977-0
Telefax: +49 (6641) 977-336
http://www.vogelsbergkreis.de
Ansprechpartner
Telefon: +49 (6641) 977-333
Fax: +49 (6641) 977-5333
E-Mail: pressestelle@vogelsbergkreis.de