Ab Januar 2019: Gesetzlicher Zuschuss ist Pflicht
Ab diesem Zeitpunkt sind 15 Prozent des Entgeltumwandlungsbetrages als Arbeitgeberzuschuss zu zahlen. Freiwillig kann der Zuschuss erhöht werden. Der Betrag ist auf die tatsächliche Sozialabgabenersparnis des Arbeitgebers begrenzt. Vor Januar 2019 erteilte Zusagen sind erst ab Januar 2022 zuschusspflichtig. Die Gothaer hat für bestehende und zukünftige Verträge Lösungen entwickelt, die auf das jeweilige Unternehmen zugeschnitten werden.
Für Arbeitgeber: Umsetzung kostenneutral – aus der Pflicht eine Chance machen
Für Arbeitgeber bietet sich durch die neuen Bestimmungen eine gute Chance, Mitarbeitermotivation und Mitarbeiterbindung zu erhöhen. Den Mitarbeitern ist eine betriebliche Altersversorgung wichtig – 76 Prozent der Arbeitnehmer erwarten ein solches Angebot von ihrem Arbeitgeber. (Quelle: Forsa-Umfrage der Gothaer 2013). In Zeiten knapper werdender Fachkräfte bieten sich so große Chancen bei der Rekrutierung. Dabei hat die Gothaer auch die Kostenseite im Griff. Eine kostenneutrale Umsetzung ist meist möglich, ebenso kann man den Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren.
Für Arbeitnehmer: Mehr Sicherheit und stärkere Unternehmensbindung
In Zeiten sinkender staatlicher Renten legen die Arbeitnehmer besonderen Wert auf die Fürsorge des Arbeitgebers. So entsteht ein Vertrauensverhältnis, welches die Bindung an das Unternehmen deutlich stärkt. Der Arbeitnehmer hat darüber hinaus eine größere Sicherheit, im Alter ein adäquates Einkommen zu haben und schon jetzt von Steuervorteilen zu profitieren.
Für Berater: Kundenpotential nutzen
Auf allen Seiten entsteht für den Vertrieb ein erhöhter Beratungsbedarf und damit ein deutlich ausgeweitetes Neugeschäftspotential. Wer als Erster dem Unternehmen beratend zur Seite steht und die gesetzlichen Rahmenbedingungen gemeinsam mit ihm in seinem Sinne umsetzt, wird auch noch für andere Geschäfte den Fuß in der Tür haben. Auch beim Arbeitnehmer kann man mit entsprechenden Angeboten punkten, zumal die Nachfrage nach entsprechenden Modellen steigen wird, wenn sich die Tatsache des Arbeitgeberzuschusses einmal herumgesprochen hat. Ab 2019 dürften erste Tarifverträge zu erwarten sein, dann steigt der Beratungsbedarf noch einmal sprunghaft an.
Lösungen für alle – Gothaer bietet passende Produkte plus Vertriebspaket
Als einer der wenigen Anbieter am Markt bietet die Gothaer mit der ungezillmerten Gothaer Zuschussrente ein spezielles Angebot im Rahmen der Geringverdienerförderung. Eine Extra-Webseite https://www.gothaer-brsg.de/ informiert detailliert über alle Angebote und Neuerungen. Dem Vermittler wird ein umfassendes Vertriebspaket zum Download an die Hand gegeben.
Der Gothaer Konzern ist mit 4,4 Mrd. Euro Beitragseinnahmen und rund 4,3 Mio. Versicherten eines der größten deutschen Versicherungsunternehmen. Angeboten werden alle Versicherungssparten. Dabei setzt die Gothaer auf qualitativ hochwertige persönliche Beratung der Kunden und vielfältige digitale Services und Angebote.
Gothaer Versicherungsbank VVaG
Arnoldiplatz 1
50969 Köln
Telefon: +49 (221) 308-00
Telefax: +49 (221) 308-103
http://www.gothaer.de
Presse und Unternehmenskommunikation
Telefon: +49 (221) 308-34543
Fax: +49 (221) 308-34530
E-Mail: klemens_surmann@gothaer.de