Die Strafen dafür sind entsprechend hart: Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und Sachschaden wird mit einem Bußgeld von 360 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot bestraft. Von einem qualifizierten Rotlichtverstoß spricht man, wenn die Ampel länger als eine Sekunde rot war. Erfasst wird ein Verstoß an der Haltelinie. „Entscheidend ist, wann die Fahrzeugfront darüber fährt“, so die Zeitschrift AUTO STRASSENVERKEHR.
AUTO STRASSENVERKEHR räumt auch mit der Legende auf, dass die Gelbphasen der Ampeln in jeder Stadt unterschiedlich lang sind: „Die Dauer ist bei uns gesetzlich geregelt“. Sie hängt von der erlaubten Geschwindigkeit ab. Bei Tempo 50 beträgt sie drei, bei 70 km/h fünf Sekunden. Auch bei einem einfachen Rotlichtverstoß ist die Strafe übrigens gleich recht hoch. Wer bei unter einer Sekunde über die rote Ampel fährt und erwischt wird, zahlt 90 Euro und kassiert einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.
Weitere Tipps gibt es in der neuen Ausgabe 25/2018 von AUTO STRASSENVERKEHR.
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