„Für einen sicheren Netzbetrieb und die Anschlussgenehmigung müssen Stromerzeuger und Bezugsanlagen festgelegte Eigenschaften nachweisen“, sagt Dieter Rosenwirth, Leiter der Zertifizierungsstelle Netzverträglichkeit der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. Die komplexen Neuregelungen betreffen zukünftig deutlich mehr Anlagen. Neben konventionellen Kraftwerken und Erneuerbare-Energien-Anlagen fallen erstmals auch Energiespeicher und Bezugsanlagen unter die Technischen Anwendungsregeln. „Ladesäulen für Elektrofahrzeuge sind beispielsweise zu zertifizieren, wenn diese Strom ins Netz rückspeisen“, so Dieter Rosenwirth. Die Konformität ist gemäß Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung NELEV zu belegen. Viele Praxistests lassen sich vermehrt durch Computersimulationen ersetzen.
Die neuen Netzanschlussregeln setzen den europäischen Regelungsrahmen in Deutschland erstmals vollständig um. TÜV SÜD zählt zu den ersten akkreditierten Zertifizierungsstellen. Daneben verfügen die Experten über Akkreditierungen nach indischem Grid Code 12/X/STD(CONN)/GM/CEA.
Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Mehr als 24.000 Mitarbeiter sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. www.tuev-sued.de
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