Europäische Tage der offenen Tür des Notariats

Anlässlich des Europäischen Tags der Justiz hat der Rat der Notariate der Europäischen Union nach 2016 und 2017 auch in diesem Jahr wieder die „Europäischen Tage der offenen Tür des Notariats“ veranstaltet. Unter dem Leitthema „Working together for legal certainty“ bot die Initiative interessierten Bürgerinnen und Bürgern auch in Deutschland die Gelegenheit, sich bei den mitwirkenden Notarkammern sowie teilnehmenden Notarinnen und Notaren näher über ausgewählte Themen aus der notariellen Praxis zu informieren.

Aufgrund der zunehmenden Verwirklichung des Europäischen Binnenmarkts nimmt die Zahl der „grenzüberschreitenden“ Fälle auch im notariellen Bereich stetig zu. Eine in Deutschland lebende Französin, die mit ihrem spanischen Ehemann über den Erwerb einer Eigentumswohnung, den Abschluss eines Ehevertrags oder die Errichtung eines Testaments nachdenkt, ist selbst in ländlicheren Gebieten kein Einzelfall mehr. Mit der ab August 2015 geltenden Europäischen Erbrechtsverordnung und den Anfang Januar 2019 in Kraft tretenden Europäischen Güterrechtsverordnungen wurden für solche Sachverhalte neue Rahmenbedingungen geschaffen. Die Verordnungen regeln, welches nationale Recht bei Erbfällen bzw. Ehen oder Lebenspartnerschaften mit Auslandsbezug anwendbar ist. Unabhängig von der Nationalität des Verstorbenen gilt danach im Grundsatz nunmehr das Erbrecht des Staates, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Das anwendbare eheliche Güterrecht wird sich zudem künftig nicht mehr nach dem gemeinsamen Heimatrecht der Ehegatten, sondern dem Recht des Staates bestimmen, in dem diese nach der Eheschließung ihren ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Sind sich die Beteiligten der geltenden Rechtslage nicht bewusst, kann dies zu Überraschungen und nicht gewollten Ergebnissen führen. Ist ein Auslandsbezug vorhanden, ist es daher ratsam, sich über die Rechtslage und die bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten zu informieren. Hilfreiche Informationen über das Recht der Mitgliedstaaten können auf der Webseite des Rats der Notariate der Europäischen Union unter www.successions-europe.eu sowie www.couples-europe.eu abgerufen werden. Die Beratung im Einzelfall kann dies allerdings nicht ersetzen. Hierfür stehen allen Rechtsuchenden die rund 7.200 Notarinnen und Notare flächendeckend in ganz Deutschland zur Verfügung. Eine Notarin oder einen Notar in Ihrer Nähe finden Sie etwa unter www.notar.de.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesnotarkammer
Mohrenstr. 34
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 383866-0
Telefax: +49 (30) 383866-66
http://www.bnotk.de

Ansprechpartner:
Martin Thelen
Pressesprecher und Notarassessor
Telefon: +49 (30) 383866-0
Fax: +49 (30) 383866-66
E-Mail: presse@bnotk.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel