Pflege zu Hause
Die gewohnte Umgebung gibt Sicherheit. Ein Glück, wer pflegende Angehörige in der Familie hat, die vertraut sind und die persönlichen Eigenheiten bestens kennen. Menschen, die sich kümmern, ohne auf die Uhr zu schauen. Die Pflege zu Hause ist auch die kostengünstigste Lösung. Die Pflegeversicherung zahlt bei der Betreuung durch Angehörige ein vom Pflegegrad abhängiges Pflegegeld direkt an den Versicherten. Dieser kann über die Verwendung dieser Mittel frei entscheiden. Es gibt fünf Pflegegrade, das maximale Pflegegeld für häusliche Pflege liegt zurzeit bei 901 Euro monatlich. Zudem weisen die ARAG Experten darauf hin, dass Pflegebedürftige einen Anspruch auf 40 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel wie etwa Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel haben. Beraten lassen können sich Angehörige bei ihren Pflegekassen. Die haben in der Regel Pflegeberater, die unverbindlich und meist kostenlos beraten.
Damit die Pflege zu Hause reibungslos klappt, sollte man zudem vorher prüfen, ob die Wohnung für die Pflege geeignet ist oder eventuell barrierefrei umgebaut werden muss. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass solche Umbaukosten oft als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden können.
Seit 1. Januar 2017 hat die Pflegeperson unter Umständen sogar einen Anspruch auf Leistungen zur sozialen Sicherung. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 in häuslicher Umgebung nicht erwerbsmäßig und mindestens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage, gepflegt wird. Die Pflegeperson hat dann Anspruch auf Leistungen zur Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung.
Pflege mit dem Pflegedienst
Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, aber professionelle Unterstützung benötigt, kann einen ambulanten Pflegedienst beauftragen. Dabei kann der Grad der Pflege an die persönlichen Bedürfnisse angepasst werden und der Pflegebedürftige kann in seinen vertrauten vier Wänden bleiben. Der ambulante Pflegedienst bietet neben körperbezogenen Pflegemaßnahmen und der Hilfe bei der Haushaltsführung zusätzlich auch pflegerische Betreuungsmaßnahmen an. Auch hierbei richtet sich die Höhe der finanziellen Unterstützung nach dem Pflegegrad des Patienten. Der Pflegebedürftige erhält dann sogenannte Kombinationsleistungen, d.h. das Pflegegeld wird nach Abzug der Kosten für den ambulanten Pflegedienst nur noch anteilig ausgezahlt. In der Pflege ist es wichtig, dass sich die Betreuten mit ihrem Dienst wohl fühlen. Ist dies nicht der Fall, darf man ihm nach Auskunft der ARAG Experten fristlos kündigen, auch wenn der abgeschlossene Pflegevertrag etwas anderes besagt.
Pflege im Heim
Ist Pflege in den eigenen vier Wänden nicht oder nicht mehr möglich, stellt sich die Frage, ob die Pflege im Heim möglich ist. Oder in einer seniorengerechten Wohnung, in der betreutes Wohnen angeboten wird. Eine Pflege im Heim ist sicherlich die teuerste Variante. Wenn die Kosten für die Pflege durch die gesetzliche Pflegeversicherung und eventuell durch eine private Zusatzversicherung nicht abgedeckt werden, kommen möglicherweise Kosten auf die Angehörigen zu.
Bevor die Kinder für Unterhaltszahlungen herangezogen werden, müssen die Eltern im eigenen Pflegefall sämtliche Einkünfte aus gesetzlicher und privater Rente und der Pflegeversicherung, aber auch aus ihrem Vermögen ausgeben. Das bedeutet, dass nicht nur die Vermögenserträge, sondern auch der Vermögensstamm selbst zur Deckung der Pflegekosten herangezogen wird. Lediglich einen Schonbetrag von derzeit 5.000 Euro zuzüglich weiterer 5.000 Euro für den Ehegatten muss nicht eingesetzt werden. Haben die Eltern Anspruch auf Grundsicherung im Alter, müssen sie sie auch beantragen – diese Einkünfte haben Vorrang vor dem Unterhalt durch die Kinder.
Bei der Suche nach einer geeigneten Unterbringung raten die ARAG Experten, nicht nur auf die Außendarstellung des Hauses im Internet oder in Broschüren zu achten. Ein Gespräch mit Bewohnern kann helfen, ein Gefühl für die Atmosphäre im Heim zu bekommen. Zudem sollte man sich einen Eindruck vom Pflegepersonal machen. Wie geht es mit alten Menschen um? Werden die Bewohner immer von derselben Person versorgt? Wie ist die Verteilung von Fachkräften und angelernten Mitarbeitern? Auch ein Blick in die Hausordnung und den Heimvertrag kann aufschlussreich sein.
Heimverträge nicht mehr einseitig änderbar
Eine gängige Klausel von Heimverträgen sah bislang vor, dass der Betreiber von Pflege- und anderen Wohneinrichtungen das Recht zusteht, den Vertrag einseitig zu ändern – wenn sich beispielsweise die Betriebskosten erhöhen. Eine Zustimmung der Bewohner war nicht nötig. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist diese fragwürdige Praxis nicht mehr erlaubt. Damit wurden die Rechte von Heimbewohnern gegenüber Betreibern deutlich gestärkt (Bundesgerichtshof, Az.: III ZR 279/15)
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