Die IHK-Zahlen sind die höchsten seit dem Rekordjahr 2011, eine Steigerung um ein Drittel im Vergleich zu vor 20 Jahren und das insgesamt zweitbeste Jahres-Ergebnis. Hindenberg: „In diesem Zusammenhang möchte ich auch allen Beteiligten in der kommunalen Koordinierung des Ausbildungsmarktes danken. Auch in diesem Jahr ist es dem regionalen Ausbildungskonsens gelungen, mit 2,2 unbesetzten Ausbildungsstellen pro unversorgtem Bewerber jedem ausbildungswilligen und -fähigen Jugendlichen noch ein Angebot auf Ausbildung oder Beschäftigung zu machen.“
Die Ausbildungsumfrage der IHK hat ergeben, dass 23 Prozent aller Ausbildungsbetriebe im Jahr 2017 nicht alle Ausbildungsplätze besetzen konnten. Als Reaktion darauf nutzen 21 Prozent der Betriebe auch die Potenziale von Bewerbern, die nicht erste Wahl sind, zum Beispiel von lernschwächeren Jugendlichen und Flüchtlingen. Hindenberg: „Leider werden zehn Prozent aller Auszubildenden, die einen neuen Ausbildungsvertrag geschlossen haben, ohne deutliche Unterstützung während der Ausbildung ihren Abschluss nicht erreichen; rund die Hälfte davon aufgrund von Sprachdefiziten. Deshalb ist es umso bedauerlicher, dass es insbesondere für Auszubildende mit Duldung keine Sprachförderung im Regelsystem gibt. Hier sind Politik und das NRW-Schulministerium gefordert.“
Angesichts des Fachkräftemangels – insbesondere im Hotel- und Gaststättengewerbe, dem IT-Bereich und dem Einzelhandel – fordert die IHK ein Zuwanderungsgesetz: So hat sich der IHK-Ausschuss für Arbeitsmarkt und Fachkräfte dafür stark gemacht, dass die Bundesregierung im geplanten Zuwanderungsgesetz gut integrierten Flüchtlingen mit abgelehntem Asylantrag einen sogenannten „Spurwechsel“ ermöglichen soll. Qualifizierte Geduldete, die eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben, gut integriert sind und alleine für ihren Lebensunterhalt aufkommen können, sollten in Deutschland einen Antrag auf Beschäftigungserlaubnis stellen können. Es könne nicht sein, dass Geflüchtete nach abgeschlossener Berufsausbildung, die ihren Antrag vor Beginn der Qualifizierung gestellt haben, in ihr Heimatland zurückgeschickt werden und dann erneut einen Antrag auf Einreise nach Deutschland stellen müssen. Dies führe zur Verunsicherung der deutschen Unternehmen, wichtige Fachkräfte gingen ihnen verloren. Deshalb setzt sich der IHK-Ausschuss bei der Politik dafür ein, den Spurwechsel hin zu einer Beschäftigungserlaubnis für gut qualifizierte Flüchtlinge zu ermöglichen.
Die IHK Bonn/Rhein-Sieg dankt allen Betrieben, die in diesem Ausbildungsjahr einen Auszubildenden eingestellt haben, denn das duale System bleibe das Rückgrat der regionalen gewerblichen Wirtschaft. „Das Werben für das Ausbildungsjahr 2019 hat bereits begonnen. Bleiben Sie dem Thema Ausbildung gewogen! Und nutzen Sie die Unterstützungsangebote der IHK – gerade und insbesondere auch dann, wenn Sie in diesem Jahr Ihre Stellen nicht besetzen konnten“, appelliert Hindenberg an die Unternehmen.
Alle Informationen zur betrieblichen Ausbildung erhalten Sie auf unserer Internetseite www.jetzt-ausbilden.de.“ Weitere Informationen zu ausbildenden Unternehmen in der Region gibt es auf www.azubi-atlas.de oder in der bundesweiten Lehrstellenbörse www.ihk-lehrstellenboerse.de.
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