Demnach können die gesetzlichen Grenzwerte durch ein Maßnahmenbündel eingehalten werden. „Der natürliche Austausch der Kfz-Bestände, die verpflichtenden Software-Updates, die Rückkaufprämie, die Nachrüstung der Euro-5-Busse der SWB mit SCRT-Filtern sowie die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Förderprogramm „Emmissionsfreie Innenstadt“, dem Förderprogramm „LeadCity“ und des Masterplans zur Luftreinhaltung werden in Bonn ihre Wirkung entfalten“, so IHK-Geschäftsführer Professor Stephan Wimmers.
Im nächsten Schritt entscheidet das Verwaltungsgericht Köln darüber, ob die von der Bezirksregierung aufgezeigten Maßnahmen ausreichend sind. Insofern bleibt es weiter unsicher, ob ein Fahrverbot in Bonn eingeführt wird oder nicht. Zudem ist zurzeit noch nicht klar, ob in Köln Fahrverbote eingeführt werden. Wimmers: „Das würde viele Pendler aus Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis und die regionale Wirtschaft hart treffen. Von Entwarnung kann jetzt also noch keine Rede sein. Dennoch sind die Aktivitäten der Stadt Bonn mit Unterstützung durch den Rhein-Sieg-Kreis sowie die Aufstellung des Plans durch die Bezirksregierung hilfreich.“
IHK-Hauptgeschäftsführer Hille: „Ein Dieselfahrverbot könnte unsere Region schwerlich verkraften. Zulieferer, Abholdienste und viele weitere Dienstleister könnten ihre Leistungen nur unter erschwerten Bedingungen erbringen. Ferner würde es zu erheblichen Beeinträchtigungen bei den Pendlern führen. Ein sofortiger Umstieg vieler Pendler auf den ÖPNV scheitert an den nicht vorhandenen Kapazitäten vor allem in den Stoßzeiten. Hier müssen wir aber in Zukunft alle Verkehrsträger besser aufeinander abstimmen, um die Schadstoffwerte weiter zu reduzieren. Wir benötigen einen Mix aus motorisiertem Individualverkehr, einem stärkeren und besseren ÖPNV und Fahrradverkehr, wozu das jetzt eingeführte Leihsystem einen ersten Beitrag leisten kann.“
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