Als die EU-Zahlungsdiensterichtlinie im Januar 2018 in Kraft trat, reagierten die führenden deutschen Reiseveranstalter vorbildlich und setzten diese Richtlinie korrekt und transparent um. Seitdem sind keine Zusatzkosten für die Nutzung einer SEPA Lastschrift, durch Überweisung nach einem Kauf auf Rechnung und für die Bezahlung durch die Kreditkarten Visa und Mastercard zulässig.
Doch wieder einmal sind es einige Flugportale, die negativ auffallen und das geltende Recht „anders auslegen“, so das Reisemagazin Clever reisen! (Ausgabe 4/18) nach einem Test von 11 Flugportalen. Statt dem Kunden die gebührenfreie Zahlung durch gängige Bezahlvarianten anzubieten, wird bei einigen getrickst.
So erhalten nur Kunden mit einer hauseigenen Flugportal-Kreditkarte einen Zahlungsrabatt. Andernfalls verteuert sich der Ticketpreis um bis zu 11 Prozent. Mit diesen Lockpreisen bringen sich diese Flugportale bei Preisvergleichen im Internet auf die vorderen Plätze.
Erhöhte Kosten für Fluggepäck, Sitzreservierung und Reiseversicherungen
Clever reisen! stellte auch bei Sonderleistungen, wie Kosten für Fluggepäck und Sitzplatzreservierung extrem hohe Zuschläge fest: So kostet die Gepäckaufgabe bei der Lufthansa 25 Euro pro Strecke, bei einem Flugportal kostet der Service fast das Doppelte, bis zu 30% kann zudem die Sitzplatzreservierung teurer sein als bei der Airline. Ins Geld gehen auch Abofallen für Reiseversicherungen – im 2.Jahr kosten diese Reisepakete bis zu 80% mehr als im ersten Jahr.
Doppelte Gebühren und vollmundige Versprechen mit Haken
Bei Flugstornierungen und Umbuchungen zahlen Kunden nicht nur die Gebühr der Airline, sondern auch zusätzliche Gebühren (Service Fee) des Flugportals, die bis zu 110 Euro betragen können. Vollflexible Tickets der Airlines sind sehr teuer, Zusatzversicherungen der Flugportale kosten bis zu 60 Euro, decken aber nur ein Kostenrisiko von 100-300 Euro ab.
Abzocke: Abtretung der Fluggastrechte im Kleingedruckten
Kunden übertragen hier bei der Buchung ihre Fluggastrechte, etwa bei Verspätung oder Flugausfall, an das Flugportal bzw. an den Servicepartner. Die Ausgleichszahlungen in Höhe von 250-600 Euro erhält man erst nach Abzug einer erhöhten Gebühr von 35%. Dem Kunden wird also verwehrt, seine Ansprüche gegenüber der Fluglinie selbst und kostenlos durchzusetzen.
Fazit: Bei der Buchung und Stornierung als auch bei der Durchsetzung von Fluggastrechten können Kunden bei einigen Flugportalen zu viel Geld zahlen und werden übervorteilt. Ein Preis-Leistungsvergleich inklusive aller Gebühren und der Geschäftsbedingungen des Flugportals sowie direkt bei der Airline ist immer ratsam, empfehlen die Tester des Reisemagazins Clever reisen! Kunden können sich auch bei der Wettbewerbszentrale über Gebührenfallen bei Zahlungsentgelten beschweren.
Über Clever reisen!
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