Schlank, stark, fit – in nur 20 Minuten pro Woche: Das soll das Elektro-Myo-Stimulationstraining (EMS) bewirken, bei dem Muskelpartien durch elektrische Impulse stimuliert werden. Eine Fitnessstudio-Besucherin versuchte nun von der Betreiberin Schmerzensgeld einzuklagen, weil bei ihr nach dem Probetraining unter anderem Gliederschmerzen auftraten. Weitere Folgen, so trug sie vor: Kopfschmerzen, Unwohlsein und ein erhöhter Wert eines Enzyms im Blut, welches auf ein Auflösen von Muskelfasern hingedeutet habe. Wegen des erhöhten Wertes hätte zudem die Gefahr eines akuten Nierenversagens bestanden. Bis heute leide sie unter Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit und Gliederschmerzen. Von der Studiobetreiberin forderte sie daher 5.500 Euro Schmerzensgeld. Das angerufene Landgericht Köln ging der Frage nach, ob und welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen das Training bei der Frau ausgelöst haben könnte. Ein beauftragter Sachverständiger kam allerdings zu dem Ergebnis, dass bei der Kundin – trotz eines erhöhten Enzymwertes – keinerlei Gefahr für ein Nierenversagen bestand. Auch seien dauerhafte Kopfschmerzen, Gliederschmerzen und Schlafstörungen nicht auf das EMS-Training zurückzuführen. Für nachvollziehbar hielt der Sachverständige lediglich, dass sich die Frau über einige wenige Tage unwohl fühlte und unter Kopfschmerzen litt – verursacht durch einen heftigen Muskelkater wegen der ungewohnten Belastung. Danach fragte das Gericht sich nur noch, ob ein solcher Muskelkater eine derart erhebliche Einschränkung darstellt, dass dies einen Schmerzensgeldanspruch rechtfertigen kann. Die Antwort: Nein! Bei einem mehrtägigen Muskelkater, auch mit Belastungskopfschmerzen, handelt es sich um eine Beeinträchtigung, wie sie nach jeder Art sportlicher Betätigung zu erwarten ist und wie sie üblicherweise von Sporttreibenden hingenommen wird, erläutern ARAG Experten (LG Köln, Az.: 18 O 73/16).
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