Meike Klohr ist die 80. Pfälzische Weinkönigin

Nach einem spannenden Wahlabend im Neustadter Saalbau ist Meike Klohr. zur 80. Pfälzischen Weinkönigin gewählt worden. Nachdem Boris Kranz, erster Vorsitzender der Pfalzweinwerbung, das Wahlergebnis bekannt gegeben hatte, wurde die strahlende Siegerin von ihrer Vorgängerin Inga Storck gekrönt. Bereits bei der Fachbefragung am Vormittag im Rathaus in Neustadt stellten die fünf Bewerberinnen ihr Wissen rund um das Thema Wein unter Beweis. Während der Abendveranstaltung im Saalbau galt es dann, die 60-köpfige Jury vor einem großen Publikum auf der Bühne zu überzeugen. Hier punktete Meike mit viel Charme, Witz und Schlagfertigkeit. Sie wird nun ein Jahr lang die Pfälzer Winzer und deren Weine bei zahlreichen Veranstaltungen repräsentieren. Ihr zur Seite stehen die frisch gekrönten Pfälzischen Weinprinzessinnen Julia Auermann-Gass, Melina Hey, Anna-Lena Müsel  und Christina Schött. Rund 300 Termine im In- und Ausland warten auf die fünf Weinbotschafterinnen unserer Region in den kommenden zwölf Monaten.

Die Wahl der Pfälzischen Weinkönigin wird, wie bereits in den Vorjahren auch, im Rhein-Neckar-Fernsehen zu sehen sein. Sendetermine sind

Samstag, 06.10.2018, 21:30 Uhr
Sonntag, 07.10.2018, 17:00 Uhr
Montag, 08.10.2018, 14:00 Uhr

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Pfalzwein e.V.
Martin-Luther-Staße 69
67433 Neustadt an der Weinstraße
Telefon: +49 (6321) 9123-28
Telefax: +49 (6321) 12881
http://www.zum-wohl-die-pfalz.de

Ansprechpartner:
Dorothee Sauter
Telefon: +49 (6321) 912377
Fax: +49 (6321) 12881
E-Mail: sauter@pfalz.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.