Bei den Ergebnissen der MPU gab es keine relevanten Veränderungen gegenüber dem Vorjahr. Knapp 60 Prozent aller begutachteten Personen wurden als „geeignet“ beurteilt, rund 36 Prozent als „ungeeignet“ und der Rest als „nachschulungsfähig“ eingestuft.
Alkoholauffälligkeit war wie in den Vorjahren der häufigste Grund für eine MPU. Die Zahl der Begutachtungen wegen wiederholter Alkoholauffälligkeit in Verbindung mit allgemeinen Verkehrs- oder strafrechtlichen Auffälligkeiten sank gegenüber 2016 um rund zehn auf fünf Prozent. Begutachtungen bei erstmaliger Alkoholauffälligkeit gab es gut acht Prozent, wegen wiederholter Alkoholauffälligkeit knapp sieben Prozent weniger. Die Zahl der alkoholbedingten Fragestellungen insgesamt sank somit um mehr als acht Prozent, womit sich der Trend der Vorjahre fortsetzt. Die Begutachtungsanlässe mit Betäubungsmitteln stiegen um vier Prozent an. Die Anzahl ist mit 23.205 aber immer noch deutlich geringer als die der alkoholbedingten Fragestellungen mit 39.170.
Das MPU-Gutachten ist die psychologische und medizinische Entscheidungsgrundlage für die Straßenverkehrsbehörden, ob eine Person die Fahrerlaubnis erhalten oder zurückerhalten kann oder nicht. Wird die Fahrerlaubnis nicht zugesprochen, können Betroffene die Erteilung nach einem festgesetzten Zeitraum erneut beantragen. Bei spezifischen Anlassgruppen ist aufgrund des MPU-Gutachtens auch die Einstufung als „nachschulungsfähig“ möglich, dann kann die Fahrerlaubnis nach der Teilnahme an entsprechenden Kursen wieder erteilt werden.
Weitere Informationen:
- https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Presse/Downloads/2018-08-Langfassung-MPU.pdf (Langfassung)
- bast.de/mpu (Informationen zur MPU)
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