Ratgeber Baukindergeld – die attraktive Eigenheimzulage für Familien

Dafür sorgt das im Juli 2018 im Bundestag beschlossene Baukindergeld, eine staatliche Förderung beim Hausbau sowie Hauskauf. Doch wer bekommt diese Eigenheimzulage, wie hoch ist das Baukindergeld und wo kann man es beantragen? Alle wichtigen Informationen rund ums Thema Baukindergeld im Überblick:

Was ist das Baukindergeld?
CDU/CSU und SPD haben in den Koalitionsverhandlungen gemeinsam beschlossen, ein Baukindergeld einzuführen, um vor allem junge Familien mit mittlerem Einkommen beim Hausbau oder Immobilienkauf zu unterstützen. Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss über maximal 10 Jahre, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Bau- und Kaufförderung gilt nur für den Ersterwerb eines Eigenheims und nur für Familien mit mindestens einem Kind.

Wie hoch wird das Baukindergeld sein?
Laut Koalitionsvertrag erhält jede Familie pro Kind 10 Jahre lang 1.200 Euro pro Jahr, was eine Gesamtförderung von 12.000 Euro bei einem Kind, 24.000 Euro bei zwei Kindern und 36.000 Euro bei drei Kindern usw. bedeutet. Das Baukindergeld wird voraussichtlich so lange für das einzelne Kind gezahlt, wie ein Anspruch auf Kindergeld besteht, maximal jedoch 10 Jahre.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um das Baukindergeld zu bekommen?
Das Baukindergeld gilt rückwirkend zum 1. Januar 2018 und wird nur an Familien mit mindestens einem Kind gezahlt, die erstmalig Eigenheim erwerben bzw. bauen. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass die Immobilie auch für den Eigengebrauch genutzt wird. Da sich diese Eigenheimzulage speziell an Familien mit mittlerem Einkommen richtet, hat der Staat eine Einkommensgrenze festgelegt. Diese liegt bei 75.000 Euro des zu versteuernden Jahreseinkommens (maßgeblich ist das Familieneinkommen der letzten beiden Kalenderjahre vor dem Immobilienerwerb) plus 15.000 Euro Freibetrag pro Kind. Eine fünfköpfige Familie mit drei Kindern hat folglich bis zu einer Summe von 120.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen Anspruch auf Baukindergeld.

Wo kann ich das Baukindergeld beantragen?
Wer für die Auszahlung des Baukindergeldes zuständig ist, steht noch nicht endgültig fest, voraussichtlich wird aber die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) diese Aufgabe übernehmen. Angestrebt wird, dass die Anträge ab Herbst 2018 gestellt werden können.

Kann ich das Baukindergeld auch rückwirkend beantragen?
Ja, laut Regierungsbeschluss gilt das Baukindergeld rückwirkend zum 1. Januar 2018. Wer also in 2018 oder später eine Immobilie gekauft oder mit dem Bau begonnen hat und alle Voraussetzungen erfüllt, kann (rückwirkend) einen Antrag auf Baukindergeld stellen.

Wann wird das Baukindergeld ausgezahlt?
Aller Wahrscheinlichkeit nach beginnen die jährlichen Zahlungen des Baukindergeldes erst, wenn die Immobilie bereits von der antragstellenden Familie bewohnt wird, da die Meldebescheinigung dem Antrag beigelegt werden muss. Hierzu gibt es jedoch vonseiten der Regierung noch keine endgültigen Angaben.

Muss die Immobilie bestimmte Voraussetzungen erfüllen?
Egal, ob auf dem Land oder in der Stadt, ob Neubau oder Altbau, ob Haus oder Eigentumswohnung – das Baukindergeld wird deutschlandweit ausgezahlt. Die Immobilie muss dabei keine Voraussetzungen erfüllen – bis auf die Tatsache, dass es sich um ein Eigenheim handeln muss, das von der antragstellenden Familie genutzt wird. Bei den Koalitionsverhandlungen wurde kurz verhandelt, ob die Wohnfläche auf maximal 120 Quadratmeter begrenzt werden soll, aber dieser Vorschlag wurde stark kritisiert und letztendlich abgelehnt.

Pro & Kontra – das Baukindergeld im Check
Mit dem Baukindergeld sollen junge Familien unterstützt und Wohnraum bezahlbarer werden, sodass sich mehr Familien ein eigenes zu Hause leisten können. Der Kauf bzw. der Bau einer Immobilie geht gerade in der Anfangszeit mit hohen Kosten einher und so stellt es für viele Familien eine enorme Erleichterung dar, wenn sie in den ersten zehn Jahren finanziell vom Staat bezuschusst werden. Dennoch erntet die neu beschlossene Eigenheimzulage nicht nur Applaus – Kritiker befürchten zum einen, dass sich viele junge Familien mit dem Immobilienkauf übernehmen könnten, und zum anderen, dass das Baukindergeld die Nachfrage nach Baugrundstücken und Immobilien erhöhen und dadurch die Immobilienpreise noch weiter ansteigen lassen wird.

Wichtig ist, dass angehende Immobilienbesitzer sich klar machen, dass sie diese staatliche Förderung nur für maximal 10 Jahre erhalten werden. Eine Baufinanzierung hat in der Regel aber eine deutlich längere Laufzeit. Man sollte sich deshalb im Vorwege ausführlich beraten lassen, ob die Kreditrückzahlung auch noch mit dem Wegfall des Baukindergeldes nach 10 Jahren realisierbar ist.

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