Das Verbot von Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern im Vogelsbergkreis wurde mit der Allgemeinverfügung vom 07.08.2018 bis auf weiteres erlassen. Das Verbot gilt auch für den Fall, dass eine Erlaubnis zur Wasserentnahme aus einem oberirdischen Gewässer durch die Wasserbehörde erteilt worden ist.
Wer sich nicht an das Verbot des Vogelsbergkreises hält, für den kann es teuer werden: Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet.
Eine Aufhebung des Verbots wird öffentlich bekannt gemacht.
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