Die neue dritte Geschlechtsoption soll „divers“ heißen: Einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Personenstandsgesetzes hat das Bundeskabinett nun verabschiedet. Damit steht die neue Geschlechtsbezeichnung der Gruppe von intergeschlechtlichen Menschen offen. Bei ihnen lassen sich Geschlechtsmerkmale wie Hormone, Keimdrüsen oder Chromosomen nicht eindeutig in "männlich" oder "weiblich" einordnen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte in einem bahnbrechenden Urteil im vergangenen Herbst die Einführung einer weiteren Geschlechtskategorie neben "männlich" und "weiblich" bis zum Ende dieses Jahres gefordert. Karlsruhe hatte in seinem Urteil zwar auf die Klage einer intersexuellen Person reagiert. Die Richter hatten sich aber offen für Lösungen gezeigt, die weit über diese Gruppe hinausgehen – sie hatten laut ARAG experten sogar den Vorschlag gemacht, den Geschlechtseintrag ganz zu streichen. Überhaupt hat für das BVerfG schon bei mehreren Urteilen im Zweifelsfall die empfundene Identität eines Menschen die entscheidende Rolle gespielt, völlig unabhängig von Geschlechtsmerkmalen.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de
Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.