Der Klassiker: Bafög
Bis zum 30. Lebensjahr bzw. 35. Lebensjahr beim Masterstudiengang können Studenten den Antrag auf Bafög (Bundesausbildungsförderungsgesetz) stellen. Studenten, die Kinder haben, können auch darüber hinaus bis zum 10. Geburtstag des Kindes den Antrag stellen. Knapp ein Drittel aller Studenten nimmt dieses Bafög-Geld vom Staat in Anspruch, dessen Höchstgrenze bei 670 Euro liegt. Wie viel letztlich genau gezahlt wird, hängt von mehreren Faktoren ab. Unter anderem vom Einkommen der Eltern, dem Vermögen des Studenten selbst und ob es Geschwister gibt.
Nach dem Studium hat der Student dann 20 Jahre Zeit, die Hälfte der insgesamt gewährten Summe wieder zurückzuzahlen. Geschieht dies nicht regelmäßig, werden Verzugszinsen fällig.
Studienfinanzierung heute immer noch hauptsächlich über die Eltern
Fast jeder Student bekommt von seinen Eltern mehr oder weniger Geld zum Studium. Das aus gutem Grund, denn Eltern sind zu dieser Form des Unterhalts gesetzlich verpflichtet. Wie hoch der Betrag ausfallen sollte oder muss, kann den „Düsseldorfer Tabellen“ entnommen werden. Maximal stehen dem Studenten auch hier 670 Euro zu. Voraussetzung dafür ist aber immer ein ausreichendes Einkommen oder Vermögen der Eltern. Haben die Eltern nur sehr begrenzte Möglichkeiten, brauchen Sie nur deutlich weniger oder gar nicht zahlen.
Selbst ist der Student: Nebenjobs neben dem Studium
Zwei Drittel aller Studenten kümmert sich zumindest teilweise auch selbst um das nötige Einkommen. Der klassische Weg ist ein passender Nebenjob. Selbst Geld verdienen ist durchaus positiv zu bewerten, allerdings muss in Sachen Steuern und Sozialversicherung einiges beachtet werden. Ist beispielsweise bis zu einem Alter von 25 Jahren noch die Krankenversicherung bei den Eltern in Form der Familienversicherung möglich, so ist anschließend eine eigene Versicherung nötig. Nötig wird die eigene Krankenversicherung aber auch schon früher, wenn das monatliche Einkommen 450 Euro übersteigt. Außerdem werden dann auch steuerliche Abgaben fällig. Diese Lohnsteuer kann dann aber in Teilen am Jahresende per Lohnsteuerjahresausgleich wieder zurückgeholt werden.
Arbeiten in den Semesterferien werden hingegen anders gehandhabt. Wer nicht länger als zwei Monate arbeitet oder nicht mehr als 50 Arbeitstage in Beschäftigung ist, kommt um die Sozialabgaben herum.
Finanzierung durch Sitpendium
Wer bekommt ein Stipendium?
Die Möglichkeit, ein Stipendium zu erhalten besteht besonders für begabte Studierende, da Stiftungen sie auf ihrem Weg zu einem gut qualifizierten Abschluss unterstützen wollen, um so die Ausbildung von Fachpersonal für Wirtschaft, Medien, Wissenschaft, Politik, Kultur und Gesellschaft zu sichern. Auch besonders für Personen, mit Migrationshintergrund oder einer Familie ohne Hochschulerfahrung sollen Stipendien ein Wegbegleiter sein.
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