Aktionstag gegen den Schmerz: Schmerzexperten, Apotheker und professionell Pflegende informieren am 5. Juni 2018 rund um das Thema Schmerz

In Deutschland haben 27 Prozent der Bevölkerung chronische Rücken- oder Gelenkschmerzen sowie Kopfschmerzen oder Migräne. Mit dem 7. bundesweiten „Aktionstag gegen den Schmerz“ am 5. Juni 2018 weist die Deutsche Schmerzgesellschaft e.V. gemeinsam mit Partnerorganisationen auf die lückenhafte Versorgung dieser Schmerzpatienten hin. Die Versorgungsqualität und Versorgungseffizienz müssen erhöht werden. „Unser vom G-BA-Innovationsfonds gefördertes Projekt PAIN 2020 lotet hier neue Wege aus und stärkt ein interdisziplinäres und multimodales Konzept, um bei Patienten eine Chronifizierung der Beschwerden zu verhindern und ihnen eine geeignete Therapie zu bieten“, sagt Professor Dr. med. Hans-Raimund Casser, Präsidiumsmitglied der Schmerzgesellschaft. Über die Risiken bei der Eigenmedikation mit Schmerzmitteln und den Umgang mit gebrauchten opioidhaltigen Schmerzpflastern informieren zudem Experten auf der Pressekonferenz zum Aktionstag am 5. Juni 2018 in Berlin.

Über 300 Einrichtungen bundesweit beteiligen sich an dem Aktionstag gegen den Schmerz und beraten am 5. Juni 2018 Patienten, Angehörige und Interessierte rund um das Thema Schmerz. Patienten können an diesem Tag auch telefonisch Rat einholen: Unter der Rufnummer 0800 18 18 120 stehen von 9.00 bis 18.00 Uhr mehrere Duzend Expertinnen und Experten zur individuellen Beratung bereit. „Schmerzen zu behandeln ist oft schwierig und erfordert Spezialisten, die möglichst berufs- und fächerübergreifend mit anderen Experten zusammenarbeiten“, erklärt Professor Casser. „Diese Erkenntnis muss noch viel stärker in den Behandlungsalltag eingebracht werden. Das war der Grund für die Bewerbung beim G-BA-Innovationfonds mit dem Projekt PAIN 2020“, so Casser, Ärztlicher Direktor des DRK Schmerz-Zentrums Mainz. PAIN 2020 steht für „Patientenorientiert. Abgestuft. Interdisziplinär. Netzwerk.“ und wird bundesweit zusammen mit der BARMER und über 30 Kooperationspartnern durchgeführt. Es hat eine Laufzeit von drei Jahren und ein Gesamtvolumen von rund sieben Millionen Euro. Das Projekt soll Wege aufzeigen, die Versorgung von Patienten, die ein hohes Risiko für die Entwicklung chronischer Schmerzen haben, zu verbessern. „Ein Ziel ist also auch, unnötige Chronifizierungsverläufe zu verhindern, von denen wir wissen, dass sie eine immense Belastung für die Patienten und die Gesellschaft darstellen“, sagt Casser. Im PAIN 2020-Projekt sollen diese Patienten rechtzeitig identifiziert werden, um dann eine spezielle Schmerzdiagnostik in Form eines interdisziplinären multimodalen Assessments und eine auf ihre Problematik zugeschnittene Therapie zu erhalten. Wenn dadurch die Versorgung verbessert werden kann, könnte dieses Modellprojekt in die Regelversorgung überführt werden.

Wohin mit opioidhaltigen Schmerzpflastern?

Schmerzmittel werden als Tabletten, Zäpfchen, Tropfen, Säfte oder Pflaster verabreicht, dazu gehören auch verschreibungspflichtige opioidhaltige Schmerzpflaster. Letztere enthalten nach dem Gebrauch noch eine recht große Menge an Wirkstoff. „Einer der verwendeten Wirkstoffe ist das Opioid Fentanyl, das bis zu hundertmal stärker als Heroin ist. Das macht die gebrauchten Pflaster interessant für Drogenabhängige“, sagt Professor Dr. Christel Bienstein, Präsidentin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK). Drogenabhängige sammeln gebrauchte Pflaster im Müll von Kliniken, Heimen und Hospizen, kochen sie aus, um die herausgelösten Wirkstoffe dann zu injizieren, so die Expertin. Überdosierung führt zu Bewusstlosigkeit, Atemlähmung und sogar zum Tod.

Die Entsorgung der Pflaster ist jedoch nicht gesetzlich geregelt. Um zunächst die Frage zu klären, wie derzeit mit gebrauchten Pflastern umgegangen wird, hat der DBfK eine Online-Umfrage mit 1216 Teilnehmern aus Pflegeberufen durchgeführt. Das Ergebnis: Nur gut 20 Prozent aller Einrichtungen/Pflegedienste hat eine verbindliche Anweisung zum Umgang mit gebrauchten Pflastern. 68 Prozent entsorgen die Pflaster im Müll, 48 Prozent kleben vorher die Innenflächen zusammen. „Wir wollen auf die Gefahr des Missbrauchs hinweisen und geben zugleich mit unserem heute veröffentlichten Leitfaden Impulse, wie man gegensteuern kann“, sagt Bienstein. „Eine Entsorgung im sogenannten Spritzenabwurf halten wir beispielsweise für praktikabel. Langfristig sollte es aber gesetzliche Vorgaben für die Entsorgung dieser Medikamentenreste geben“, ergänzt die DBfK-Präsidentin. Der neue Leitfaden für Betroffene, pflegende Angehörige und Fachpersonal kann von der Webseite des Verbands heruntergeladen werden.

Nicht-verschreibungspflichtige Schmerzmittel zur Eigenmedikation

Nicht jeder Mensch mit Schmerzen geht zum Arzt. 437 Millionen Euro gaben die Deutschen 2017 laut Deutschem Apothekerverband (DAV) e.V. für nicht-verschreibungspflichtige Schmerzmittel aus. Spitzenreiter sind Ibuprofen, Acetylsalicylsäure (ASS), Paracetamol und Diclofenac. „Diese Arzneien unterscheiden sich in ihrer Wirkung und in ihren Nebenwirkungen, denn Schmerzmittel ist nicht gleich Schmerzmittel“, sagt Berend Groeneveld, Vorstandsmitglied und Patientenbeauftragter des Deutschen Apothekerverbandes. Auch wer Schmerzmittel durch den Arzt verordnet bekommt, nimmt in der Selbstmedikation bei bestimmten Schmerzen zusätzliche Schmerzmittel ein. Auch hier können Doppeldosierungen oder Wechselwirkungen auftreten, oft ist der Apotheker die Erstinstanz, die das erkennen kann, und dann interdisziplinär mit dem Arzt sowie in Absprache mit dem Patienten die notwendigen Anpassungen durchführt, wie es auch im Medikationsplan vorgesehen ist. Wer häufig oder über einen langen Zeitraum Schmerzmittel nimmt, sollte immer mit seinem Arzt oder Apotheker sprechen und sich über Behandlungsalternativen informieren.“

Weitere Informationen, Materialien und die Teilnehmerliste „Aktionstag gegen den Schmerz“ unter www.aktionstag-gegen-den-schmerz.de

Über den Deutsche Schmerzgesellschaft e.V.

Die Deutsche Schmerzgesellschaft e.V. ist mit über 3600 persönlichen Mitgliedern die größte wissenschaftlich-medizinische Fachgesellschaft im Bereich Schmerz in Europa. Die Deutsche Schmerzgesellschaft e.V. ist Mitglied der IASP (International Association for the Study of Pain) sowie der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften). Sie ist zudem die interdisziplinäre Schmerzdachgesellschaft von derzeit 19 mitgliederstarken weiteren medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften im Bereich Schmerz. Diese Perspektive wird zudem erweitert durch die institutionelle korrespondierende Mitgliedschaft der Vereinigung aktiver Schmerzpatienten SchmerzLOS e.V. in der Deutschen Schmerzgesellschaft e.V.

Die Mitgliedschaft der Deutschen Schmerzgesellschaft e.V. ist interdisziplinär und interprofessionell und besteht aus Schmerzexperten aus Praxis, Klinik, Psychologen, Pflege, Physiotherapie u. a. sowie wissenschaftlich ausgewiesenen Schmerzforschern aus Forschung, Hochschule und Lehre.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsche Schmerzgesellschaft e.V.
Alt-Moabit 101 b
10559 Berlin
Telefon: +49 (30) 39409689-0
Telefax: +49 (30) 39409689-9
http://www.dgss.org

Ansprechpartner:
Dagmar Arnold
Deutscher Schmerzkongress
Telefon: +49 (711) 8931-380
Fax: +49 (711) 8931-167
E-Mail: arnold@medizinkommunikation.org
Thomas Isenberg
Geschäftsführer Deutsche Schmerzgesellschaft e.V
Telefon: +49 (30) 39409689-1
Fax: +49 (30) 39409689-9
E-Mail: isenberg@dgss.org
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.