Das Standesamt ist Pflicht
Während Prinz Harry und Meghan Markle im Vereinigten Königreich nur in die Kirche gehen müssen, damit ihre Ehe verbindlich ist, führt in Deutschland kein Weg am Standesamt vorbei, um rechtmäßig getraut zu werden. Die rein kirchliche Ehe ist zwar seit 2009 auch bei uns möglich. Paare, die ausschließlich kirchlich, nicht aber zivilrechtlich geheiratet haben, befinden sich allerdings in einer Ehe, die nach staatlichem Recht als nichteheliche Lebensgemeinschaft eingestuft wird. Das bedeutet, dass man auch auf mögliche Vorteile einer Ehe verzichtet, wie beispielsweise das Ehegattensplitting, Steuerfreibeträge, Unterhalt, Besuchsrechte im Krankenhaus und den Zugewinnausgleich. Auch im Todesfall würde der hinterbliebene Partner behandelt wie ein Fremder und könnte ohne Testament leer ausgehen. Zudem zahlt man bei einer Erbschaft hohe Steuersätze. Dabei kann auch eine Zeremonie auf dem Standesamt sehr feierlich sein, da viele Ämter mittlerweile großen Wert auf eine entsprechende Atmosphäre in ihren Trauzimmern legen oder sogar standesamtliche Trauungen außerhalb des Amtsgebäudes, z. B. in Schlössern, Denkmälern oder am Strand, anbieten. Zuständig ist das Standesamt des gemeinsamen Wohnsitzes oder des Haupt- oder Nebenwohnsitzes eines der Partner. Auch wenn man in einer anderen Stadt heiraten möchte, ist das Standesamt des Wohnsitzes der erste Ansprechpartner – der Standesbeamte leitet die Anmeldungsunterlagen an jedes andere Standesamt in Deutschland weiter. Die Anmeldung verliert nach einem halben Jahr ihre Gültigkeit.
Die kirchliche Trauung
Wer sich zusätzlich auch eine kirchliche Zeremonie wünscht, sollte sich mit dem entsprechenden Geistlichen in Verbindung setzen und nach Möglichkeiten und Bedingungen fragen. Je nach Konfession der Partner stehen verschiedene Wege offen. Trauzeugen werden übrigens noch immer von der katholischen Kirche verlangt, sind aber sonst keine Pflicht mehr.
Heiraten im Ausland
Es muss ja nicht gerade in diesem Jahr England sein, aber wer sich im Ausland das Jawort geben will, findet auf der Seite des Bundesverwaltungsamtes gebündelte Informationen zu den Regeln im jeweiligen Land. Anerkannt wird die Ehe in Deutschland grundsätzlich dann, wenn die im Ausland, d. h. am Eheschließungsort geltenden Formvorschriften eingehalten wurden und nach deutschem Recht kein Eheverbot (z.B. bei einer Verwandtschaftsehe) bzw. Ehehindernis (z. B. bei Minderjährigen) besteht. Die Ehe muss also nicht in ein Eheregister eingetragen werden, um auch in Deutschland gültig zu sein. Es empfiehlt sich dennoch, sich auch im heimischen Eheregister eintragen zu lassen. So können jederzeit benötigte Dokumente zur Hochzeit ausgestellt werden, die beispielsweise als Nachweis für den Wechsel der Lohnsteuerklasse notwendig sind. Ausländische Heiratsurkunden werden in Deutschland häufig nur anerkannt, wenn durch ein besonderes Verfahren ihre Echtheit oder die Beweiskraft ermittelt wurden.
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