Dennoch bedarf auch gute Zahnpflege professioneller Unterstützung. Zahnärzte empfehlen zusätzlich zur täglich mehrfachen sorgfältigen Zahnpflege zwei professionelle Zahnreinigungen pro Jahr. Da die Krankenkassen für zahnmedizinische Leistungen bzw. Zahnersatz entweder gar nicht oder nur für einen kleinen Teil der Leistungen aufkommen, hat die HanseMerkur Krankenversicherung AG mit ihren Zahnzusatzleistungen eine Versorgungslücke geschlossen. Je nach gewünschtem Leistungsumfang können Versicherte zwischen unterschiedlichen Tarifbausteinen wählen.
Die Stiftung Warentest hat in Finanztest (5/2018) Leistung und Preis von 220 Zahnzusatzversicherungen unter die Lupe genommen. Unter den getesteten Zahnzusatzversicherungen wurde der neue Tarif EZL mit der Bestnote „sehr gut“ (Note 0,5) bewertet und somit in der Spitzengruppe platziert. Der Tarif EZK erhielt ebenfalls ein „sehr gut“ (Note 1,1).
Leistungsstarke Zahnzusatz-Tarife
Mit den beiden neuen Modulen Zahnzusatz Komfort (EZK) und Zahnzusatz Luxus (EZL) werden Zahnbehandlungen vollständig, Zahnersatz zu 90 Prozent (im Produktbaustein EZK) bzw. zu 100 Prozent (im EZL) übernommen. Die HanseMerkur zahlt in beiden Varianten auch für die Zahnreinigung zweimal jährlich je 65 Euro und übernimmt Kosten für die Behandlung von Parodontose. Diese im Erwachsenenalter häufig vorkommende Entzündung des Zahnfleisches ist insofern tückisch, als sie unbehandelt zum Ausfall komplett gesunder Zähne führen kann und auch für einige allgemeinmedizinische Erkrankungen wie z. B. der Atemwege verantwortlich gemacht wird. „Leistungsstarker Versicherungsschutz und Prävention zeichnen uns in der Krankenversicherung auch bei den Zusatztarifen aus. Schön, dass dieser Ansatz auch aus Verbraucherschutzsicht wahrgenommen wird“, erklärte Vertriebsvorstand Eric Bussert.
Kooperation mit DENT-NET
Zusammen mit ihrem Kooperationspartner DENT-NET bietet die HanseMerkur ohne Aufpreis bei den Tarifleistungen eine Reduzierung zahntechnischer Leistungen in Höhe von mindestens 30 Prozent bei ihren Vertragszahnärzten, eine bevorzugte Terminvergabe sowie eine bevorzugte Behandlung.
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