Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass das Jobcenter Kosten für Schulbücher als sogenannte Mehrbedarfsleistung übernehmen muss. Sie fallen nicht unter das Schulbedarfspaket, über das Schüler pauschal 100 Euro pro Schuljahr erhalten. In einem konkreten Fall hatte eine Gymnasiastin geklagt, weil sie für den Unterricht einen grafikfähigen Taschenrechner für rund 75 Euro anschaffen musste. Zusammen mit den notwendigen Schulbüchern im Wert von rund 135 Euro kam die Schülerin auf über 200 Euro. Das Jobcenter übernahm aber nur den Pauschalbetrag von 100 Euro. Die Landessozialrichter sahen den Fall allerdings anders und ordneten eine Erstattung an. Die Schulbedarfspauschale umfasst alle Ausgaben, die mit der Schule zusammenhängen, also etwa Hefte, Stifte, Schulrucksack oder eben den Taschenrechner. Schulbücher fallen jedoch nach der Gesetzesbegründung nicht darunter (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Az.: L 11 AS 349/17).
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de
Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.