Der Entscheidung zur Kündigung gingen Reformgespräche des bvdm mit ver.di voraus, die sich jedoch aufgrund inakzeptabler Forderungen der Gewerkschaft als ergebnislos erwiesen. Der bvdm sieht in der Kündigung des Manteltarifvertrages aufgrund der festgefahrenen Gespräche die einzige Möglichkeit, um neue Impulse für dessen Reform zu setzen.
Mit der Kündigung reagiert der bvdm auf tarifliche Regelungen, die von vielen Unternehmen schon lange als zu starr und angesichts der veränderten technologischen und wirtschaftlichen Realitäten der Branche als nicht mehr zeitgemäß angesehen werden. Veraltete Maschinenbesetzungsvorschriften, unflexible Arbeitszeiten sowie Zuschläge weit über den steuerlichen Freibeträgen schrecken mehr und mehr Unternehmen von einer Tarifanwendung ab.
„Der Manteltarifvertrag ist in weiten Bereichen dringend reformbedürftig. Er engt die Betriebe so stark ein, dass immer mehr von ihnen die Tarifbindung verlassen,“ unterstreicht Sönke Boyens, der Vorsitzende des Sozialpolitischen Ausschusses des bvdm. „Es nützt nichts, diesen Zustand zu beklagen oder die Augen davor zu verschließen. Arbeitgeber und Gewerkschaft müssen als Tarifpartner gemeinsam eine Lösung finden.“
Der bvdm hat gegenüber ver.di die Bereitschaft zur kurzfristigen Aufnahme von Verhandlungen über einen neuen Manteltarifvertrag erklärt. Informationen, Positionen und Hintergründe erhalten Sie unter http://www.bvdm-online.de/mtv
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