Rote Ampel – Fahrverbot – Schätzung durch Polizei genügt nicht (OLG Hamm, Az.: 4 RBs 404/17)!

Autofahrer aufgepasst – gute Nachtrichten bei Rotlichtverstößen!

Wer mehr als eine Sekunde nach dem Umspringen auf Rot über eine Ampel fährt, muss mit einem Fahrverbot rechnen. Doch dür eine Ermittlung dieser Dauer reicht eine reine Schätzung durch die Polizei, welche den Rotlichtverstoß zufällig beobachtet hat, nicht aus.

Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor, auf die der ADAC hinweist (OLG Hamm, Az.: 4 RBs 404/17).

In diesem Fall fur ein Autofahrer bei Rot über eine Ampel.

Ein querendes Polizeiauto hatte bereits Grün und musste ausweichen. Die Polizisten gingen davon aus, dass der Autofährer schon länger als eine Sekunde Rot hatte.

Es folgten 320 Euro Geldbuße und ein einmonatiges Fahrverbot. Dagegen legt der Fahrer Einspruch ein.

Die Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, vertritt Ihre Interessen bei Verkehrsverstößen (Fahrverbot, Punkte u.a.) bundesweit. Rufen Sie uns an!

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

MPH Legal Services
Remstalstraße 21
70374 Stuttgart-Bad Cannstatt
Telefon: +49 (711) 91288762
Telefax: +49 (711) 93595545
http://www.mph-legal.de

Ansprechpartner:
Dr. Martin Heinzelmann
Rechtsanwalt
Telefon: +49 (711) 91288762
Fax: +49 (711) 93595545
E-Mail: mph@heinzelmann-legal.eu
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.